2006 wurde das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Kraft gesetzt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verfolgt den Zweck, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Seit 2009 ist die UN-BRK zur verbindlichen Richtschnur in der Bundesrepublik Deutschland geworden. Sie verpflichtet den Staat, geeignete, wirksame und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der UN-Konvention einzuhalten und umzusetzen.
Örtliches Teilhabemanagement
Jahresbericht 2019
Woran hat das Örtliche Teilhabemanagement in diesem Jahr gearbeitet? Wir haben die wichtigsten Projekte und Höhepunkte einmal kurz zusammengefasst.
Fortbildung zur Wohnberatung
Im Rahmen von persönlichen Kontakten konnte häufig die Thematik der Suche nach barrierefreien Wohnraum oder eines benötigten Umbaus festgestellt werden. Die Identifizierung dieser Thematik und die besonderen Belange der Gruppe mobilitätsbeeinträchtigter Menschen haben zur Entscheidung beigetragen, eine Fortbildung zur Wohnberatung zu besuchen. Die Teilhabemanagerinnen Frau Müller und Frau Stoppa nahmen an der zertifizierten „Fortbildung zur Wohnberaterin in Sachsen-Anhalt“ im Rahmen des Modellprogramms „Aufbau regionaler Beratungsstrukturen in Sachsen-Anhalt“ teil. Im November 2019 haben sie die Fortbildung abgeschlossen und erhielten das Zertifikat der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V..
Jahresbericht 2017-2018
Woran hat das Örtliche Teilhabemanagement in diesem Jahr gearbeitet? Wir haben die wichtigsten Projekte und Höhepunkte einmal kurz zusammengefasst.
Auftakt für das Örtliche Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz
Mit einer Auftaktveranstaltung wurde am 10. April 2018 der Startschuss für das „Örtliche Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ gegeben. Dazu trafen sich in der Kreisverwaltung in Sangerhausen Vertreter von Kommunen, Verbänden, Vereinen und Institutionen. Im Mittelpunkt stand die Beantwortung der Frage, wie gehandicapte Menschen künftig besser gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.