Erfassung der Barrierefreiheit im Tourismus

Barrierefreiheit ist eines der Kernthemen des Aktionsplanes und der Arbeit des Örtlichen Teilhabemanagements im Landkreis Mansfeld-Südharz. Denn sie stellt die Grundvoraussetzung zur Nutzung von Angeboten dar. Damit barrierefreie Angebote aber auch tatsächlich von allen Personengruppen wahrgenommen werden können, müssen sie zunächst sichtbar gemacht werden. Ebenso wichtig ist es natürlich, von Barrieren vor Ort bereits bei der Planung eines Ausfluges zu wissen.

Gemeinsam haben die Standortmarketing Mansfeld-Südharz GmbH und das Örtliche Teilhabemanagement ein Projekt gestartet, um Orientierung zur Barrierefreiheit von touristischen Zielen im Landkreis zu schaffen. Dazu wurde eine Online-Befragung für Hoteliers, Gastronomen und Betreiber von touristischen und kulturellen Einrichtungen erarbeitet. Sie wurden gebeten, einige Angaben zur Nutzbarkeit ihrer Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu machen.

Im Bereich Barrierefreiheit finden Sie die so gewonnenen Daten der Museen und Kulturstätten sowie Hotels und Restaurants.  Außerdem sind die Angaben zur Barrierefreiheit auf der neuen touristischen Webseite des Landkreises sowie zukünftigen Publikationen zu finden.

Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, aber auch Senioren, Familien mit Kinderwagen etc. sollen so die Möglichkeit erhalten, sich bereits vor dem Besuch touristischer Angebote über die Barrierefreiheit vor Ort zu informieren und somit unbeschwerter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

 

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