Information zur Barrierefreiheit der Kirchen im Landkreis Mansfeld-Südharz

Das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ arbeitet an der Erfassung der Barrierefreiheit verschiedenster öffentlicher Einrichtungen. So wurden im September 2020 auch die kirchlichen Gebäude des Landkreises erfasst.

Dazu wurde ein detaillierter Fragebogen erarbeitet. Die Pfarrbereiche und Pfarreien des Landkreises wurden aufgerufen, Angaben zur Nutzbarkeit der Kirchen und Gemeindehäuser für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu machen. Auf diese Weise entstand eine Datenbank auf Basis einer Selbstbewertung der Pfarrbereiche und Pfarreien, welche an der Erfassung teilgenommen haben.

Stand: November 2020

Untenstehend finden Sie die Informationen zur Barrierefreiheit aller erfassten Kirchen im PDF-Format zusammengestellt.
Eine Erläuterung zu den verwendeten Piktogrammen finden Sie hier.

 

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