Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist bemüht, seine Internetauftritte im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite: teilhabe.mansfeldsuedharz.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05. Oktober 2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von teilhabe.mansfeldsuedharz.de aufgefallen sind.

Senden Sie hierfür eine E-Mail an: teilhabe@lkmsh.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.
Diese finden Sie unter folgendem Link: www.lf-barrierefreiheit-st.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat diese Internetseite am 18. September 2020 mittels Selbsttest mit folgenden Vorgaben abgeglichen:

  • § 12 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt – BGGVO LSA, vom 23. Februar 2012 (zuletzt geändert im August 2019)
  • Web Content Accessibility Guidelines 2.1, kurz WCAG 2.1, vom 05. Juni 2018

Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie alle Erfolgskriterien der Stufe AA nach den Vorgaben der WCAG erfüllt. Grundsätzlich benennen die WCAG vier globale Prinzipien der Barrierefreiheit: Webangebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit den oben genannten Vorgaben vereinbar. Die Barrierefreiheit auf dieser Webseite soll stetig verbessert werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Startseite ist nicht in Leichte Sprache übersetzt. Da sich hier ohnehin wenig konkrete Informationen finden, wurde sich dazu entschieden, stattdessen eine Erklärung zur Nutzung der Seite in einfacher Sprache bereitzustellen.
  • Inhalte in der offiziellen Leichten Sprache sind vorrangig aus Kostengründen bisher nicht verfügbar. Es wird auf Alternativen in einfacher Sprache zurückgegriffen und insgesamt auf die Verwendung komplizierter Satzstrukturen weitestgehend verzichtet.
  • Die auf der Seite zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente sind bisher nicht barrierefrei. Der Kauf einer geeigneten Software zur Erstellung barrierefreier Dokumente ist zeitnah angedacht.
  • Bei Vergrößerung der Schrift über das „Barrierefreiheit“-Tool vergrößern sich nicht alle Textbereiche in gleichem Maße. Diese Funktion wird von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt. Alternativ empfehlen wir die Nutzung der Tastenkombination „Strg“ und „+“ beziehungsweise „Strg“ und „-„.
  • Schriftgrafiken in Form von Tabellen sind nicht vollumfänglich von Assistenzsystemen erfassbar. Sie sollen künftig zusätzlich in reiner Textform zur Verfügung gestellt werden.
  • Für ungebräuchliche Wörter oder Fachjargon gibt es keinen Mechanismus zur Erläuterung. Die Bereitstellung eines Glossars oder alternativen Möglichkeit wird geprüft.
  • Die Vorlesefunktion wird von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und ist nicht vollständig barrierefrei. So kann bei deren Nutzung nicht optisch nachvollzogen werden, welche Textstelle gerade vorgelesen wird.
  • Inhalte in Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.

Als Hauptgrund für noch nicht barrierefreie Inhalte sind fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, Technik und damit eine unverhältnismäßige Belastung zu nennen.

Barrierefrei gestaltete Alternativen

  • Zur Nutzung der Webseite wurde eine umfangreiche Erklärung in einfacher Sprache erstellt.
  • Regelmäßig werden in der Kategorie „Leicht verständlich“ eigene Beiträge in einfacher Sprache veröffentlicht und auf relevante leicht verständliche Informationen von externen Stellen aufmerksam gemacht.
  • Im Linkverzeichnis sind zahlreiche externe Webseiten gekennzeichnet, welche Informationen in Gebärdensprache und / oder in Leichter Sprache vorhalten. Nach diesen Kriterien kann separat gefiltert werden.

 

Wichtiger Hinweis:
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