Im Linkverzeichnis haben wir für Sie Internetseiten gekennzeichnet, welche Informationen zu verschiedenen Themen in Leichter oder einfacher Sprache bereitstellen. Klicken Sie dafür einfach auf das Schlagwort „Leichte und einfache Sprache“ in der Schlagwortsuche.
Allgemeine Informationen
Erneute Projektverlängerung für das Örtliche Teilhabemanagement
Das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ war zunächst bis zum 20. September 2022 befristet. Der Bewilligungszeitraum wurde nun nach einem Verlängerungsantrag bereits bis zum 31. März 2023 verlängert.
Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Auch weiterhin begleiten und unterstützen die Teilhabemanagerinnen die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Mansfeld-Südharz. Dabei werden weiterführend insbesondere folgende Aufgaben fokussiert:
- Evaluation und Umsetzungsbegleitung des kommunalen Aktionsplanes,
- die kontinuierliche Erhebung von Teilhabedefiziten,
- die Mitwirkung an der individuellen Teilhabeplanung im Landkreis unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten u. v. m.
Die Teilhabemanagerinnen freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit.
Informationen der „Netzwerkstelle Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Leichter Sprache
Das Projekt „Netzwerkstelle AGG“ des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. endete am 30. Juni dieses Jahres.
Es verfolgte das Ziel, Kompetenzen für die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu vermitteln und die Benachteiligung sowie Diskriminierung durch Sensibilisierung zu unterbinden. Das Gesetz beabsichtigt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Hierzu bot die Netzwerkstelle AGG ein breitgefächertes Angebot an Schulungen, Seminare, Workshops und Fachtagungen an. Auch nach Beendigung seiner Laufzeit ist es allen Interessieren möglich, sich auf der Webseite des Projektes zu verschiedenen Thematiken in Leichter Sprache zu informieren.
Informationen in einfacher Sprache: Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet unabhängige Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Ombudsstellen verstehen sich als externe und unabhängige Beratungs– und Beschwerdestellen.
Die Rechte von älteren Menschen mit Behinderungen
Die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in einem neuen Bericht die weltweit besonders schutzbedürftige Situation von älteren Menschen mit Behinderungen. Dabei geht sie auf die Wechselwirkung von Behinderung und Alter ein und zeigt auf, wie Staaten die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen besser schützen und verwirklichen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fasste den Bericht in einer neuen Veröffentlichung zusammen und skizziert die Situation von älteren Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte finden Sie den Text sowohl in Leichter Sprache als auch in schwerer Sprache.
Broschüre in Leichter Sprache zum Besuch bei der Frauenärztin
Der pro familia Landesverband Sachsen e.V. hat die neue Broschüre „Besuch bei der Frauen*-ärztin* – Eine Broschüre in Leichter Sprache“ veröffentlicht. In dieser 14-seitigen Broschüre erklärt Yvonne Krüger in Leichter Sprache Schritt für Schritt den Ablauf einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Von der Terminvereinbarung bis zum Abschlussgespräch. Durch diese detaillierten Informationen können mögliche Unsicherheiten bei den Menschen, die die erste Untersuchung noch vor sich haben, ganz einfach genommen werden.
Leicht verständliche Informationen zur Bundestagswahl
Am 26. September 2021 ist in Deutschland die Bundestagswahl. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit haben, sich über die Parteien und die Wahl zu informieren und ihr Wahlrecht wahrnehmen.
Wir haben einige Internetseiten zusammengestellt, auf welchen Sie viele Informationen zur Wahl in Leichter oder einfacher Sprache finden.
- Viele Informationen zur Wahl in Leichter Sprache von der ARD-Tagesschau
- Wahl-Hilfe in Leichter Sprache der Lebenshilfe
- Bundestagswahl 2021– Das Heft in einfacher Sprache der Bundeszentrale für politische Bildung
- Blog zur Bundestagswahl in einfacher Sprache auf der Internetseite Nachrichtenleicht
- Informationen zur Wahl in einfacher Sprache auf der Internetseite Bundestagswahl einfach erklärt
Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache
Die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt hat die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt in Leichter Sprache veröffentlicht.
Die Broschüre beschreibt politische Prozesse, das Wahlsystem und viele hilfreiche Informationen so, dass sie jeder verstehen kann. Die Broschüre wurde durch die Landeszentrale für politische Bildung und die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landtagspräsidentin und dem Landesbehindertenbeauftragten erstellt.
Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache
Leichte Sprache
Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Internetseite zusammengegencorona.de und der Seite corona-leichte-sprache.de .
Neue Broschüre für junge Eltern in Leichter Sprache
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat eine neue Broschüre für junge Eltern veröffentlicht. Die Broschüre erklärt Eltern in Leichter Sprache, warum Babys schreien und wie man ein Baby beruhigen kann. Sie informiert darüber, warum Schütteln gefährlich ist und wo Eltern Hilfe bekommen. Mit Zeichnungen in Leichter Sprache. Die Broschüre richtet sich an Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen verhindern
Viele Frauen auf der Welt haben in ihrem Leben schon mal physische Gewalt erlebt. Dagegen müssen wir alle etwas tun.
2011 hat der Europarat die Istanbul-Konvention als völkerrechtlich verbindliches Instrument erstellt. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. 2018 ist sie in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention ist damit geltendes Recht. Frauen sollen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt soll verhütet und verfolgt werden.
Das Bochumer Zentrum für Disability Studies hat eine Version in Leichter Sprache erstellt.