Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! Wissen, wie man wählt. Informationen in Leichter Sprache“

Im Land Sachsen-Anhalt werden alle 5 Jahre Kommunalwahlen durchgeführt. So findet am 9. Juni 2024 findet die nächste Kommunalwahl statt. Das Wahlrecht aller Menschen stellt ein Grundrecht dar und ist im Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.

Zum ersten Mal wird im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache, welche von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt erstellt wurde, veröffentlicht.

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Information in Leichter Sprache: Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten

Viele Menschen sind im Internet unterwegs und erkunden sich nach verschiedensten Angeboten der digitalen Welt. Dies betrifft auch Menschen, die Texte nur eingeschränkt lesen und verstehen können. So möchten sie sich informieren, wollen kommunizieren und suchen Unterhaltung. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Tätigkeiten im Rahmen der Benutzung auch ihre persönlichen Daten weitergeben.

Um dafür zu sensibilisieren, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine neue Broschüre in Leichter Sprache „Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten“ veröffentlicht. Die Ziele sind klar: sowohl die digitale Teilhabe von Betroffenen fördern als auch einen nachhaltigen Beitrag zur Inklusion leisten.

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Informationen in einfacher Sprache: Was ist ein Frauenhaus?

Gewalt gegen Frauen und Kinder in einer Partnerschaft ist keine Privatangelegenheit. Wenn Sie bedroht, körperlich und/oder sexuell misshandelt, eingesperrt oder psychisch unter Druck gesetzt werden, sind dies keine „familiären Angelegenheiten“ mehr, sondern Straftaten. Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung.

Diese Hilfe und Unterstützung können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit in Frauenhäusern bekommen. Ein Frauenhaus ist ein sicherer Ort für Frauen und ihre Kinder. Es wird Ihnen ein eigener Wohnbereich zur Verfügung gestellt, Sie erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung, bei der Wohnungssuche und zur rechtlichen Beratung. Diese Hilfe und Unterstützung ist nicht an einen Frauenhausaufenthalt gebunden. Sie erfolgt auf Wunsch auch anonym und außerhalb des Frauenhauses. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteilten persönlichen Verhältnisse und Problemlagen einer Schweigepflicht.

Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen nach einer Alternative zu einem Aufenthalt in einem Frauenhaus suchen, können das ambulante Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Die ambulante Beratung der Beratungsstellen der Frauenhäuser ist kostenfrei und vertraulich.

Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern. Hierfür wurde ein Video erstellt, welches die Aufgaben und Ziele der Frauenhäuser leichtverständlich erklärt:

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Mehrsprachige Broschüre zum Thema „Leben mit einer Behinderung“

Die Projekte MISA – Migration und Inklusion in Sachsen-Anhalt und Ukraine: Hilfe bei Behinderungen und psychischen Problemen (UBP) des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V. haben eine mehrsprachige Borschüre zum Thema „Leben mit einer Behinderung“ herausgebracht. Sie verschafft einen Überblick über wichtige Informationen für Menschen mit Behinderung. So werden beispielsweise Begriffsdefinitionen oder die Beantragung von (Geld-)Leistungen usw. erläutert. Die Broschüren werden auf der Seite des Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V. in den Sprachen Deutsch, Rumänisch, Türkisch, English, Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Französisch, Arabisch und Persisch zur Verfügung gestellt.

MISA_Leben-mit-einer-Behinderung_deutsch_rumaenisch_tuerkisch
MISA_Leben-mit-einer-Behinderung_deutsch_arabisch_persisch
MISA_Leben-mit-einer-Behinderung_englisch_polnisch_franzoesisch
UBP_Leben-mit-einer-Behinderung_deutsch_russisch_ukrainisch

 

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Informationen in Leichter Sprache

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat digitale Hefte in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese befassen sich mit folgenden Themen:

Heft 1 – Gesetze und Rechte für Menschen mit Behinderung (unter anderem UN-BRK)
Heft 2 – Regeln für Schule, Ausbildung und Arbeit (Frühförderung, Leistungsanbieter etc.)
Heft 3 – Regeln für Gesundheit und Pflege (medizinische Reha, Leistungen und Leistungsanbieter etc.)
Heft 4 – Regeln für Familie, Freizeit und Wohnen (Leistungen durch Sozialhilfe, Leistungen durch Jugendhilfe, Persönliches Budget etc.)
Heft 5 – Kontaktmöglichkeiten und Wörterbuch

Die Hefte sind einzusehen auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Informationen der „Netzwerkstelle Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Leichter Sprache

Das Projekt  „Netzwerkstelle AGG“ des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. endete am 30. Juni dieses Jahres.

Es verfolgte das Ziel, Kompetenzen für die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu vermitteln und die Benachteiligung sowie Diskriminierung durch Sensibilisierung zu unterbinden. Das Gesetz beabsichtigt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Hierzu bot die Netzwerkstelle AGG ein breitgefächertes Angebot an Schulungen, Seminare, Workshops und Fachtagungen an. Auch nach Beendigung seiner Laufzeit ist es allen Interessieren möglich, sich auf der Webseite des Projektes zu verschiedenen Thematiken in Leichter Sprache zu informieren.

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Die Rechte von älteren Menschen mit Behinderungen

Die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in einem neuen Bericht die weltweit besonders schutzbedürftige Situation von älteren Menschen mit Behinderungen. Dabei geht sie auf die Wechselwirkung von Behinderung und Alter ein und zeigt auf, wie Staaten die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen besser schützen und verwirklichen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fasste den Bericht in einer neuen Veröffentlichung zusammen und skizziert die Situation von älteren Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte finden Sie den Text sowohl in Leichter Sprache als auch in schwerer Sprache.

Broschüre in Leichter Sprache zum Besuch bei der Frauenärztin

Der pro familia Landesverband Sachsen e.V. hat die neue Broschüre „Besuch bei der Frauen*-ärztin* – Eine Broschüre in Leichter Sprache“ veröffentlicht. In dieser 14-seitigen Broschüre erklärt Yvonne Krüger in Leichter Sprache Schritt für Schritt den Ablauf einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Von der Terminvereinbarung bis zum Abschlussgespräch. Durch diese detaillierten Informationen können mögliche Unsicherheiten bei den Menschen, die die erste Untersuchung noch vor sich haben, ganz einfach genommen werden.

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Leicht verständliche Informationen zur Bundestagswahl

Am 26. September 2021 ist in Deutschland die Bundestagswahl. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit haben, sich über die Parteien und die Wahl zu informieren und ihr Wahlrecht wahrnehmen.
Wir haben einige Internetseiten zusammengestellt, auf welchen Sie viele Informationen zur Wahl in Leichter oder einfacher Sprache finden.

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