Der Verein „gemeinsam zusammen e.V.“ aus Limburg setzt sich für nachhaltige und gesellschaftliche Themen rund um die 17 Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für nachhaltige Entwicklung ein. Hinter gemeinsam zusammen e. V. stehen Menschen, die etwas bewegen und kleine Spuren hinterlassen wollen. Dabei möchte er vor allem Menschen verbinden, mit Freude aufklären und auch komplexere Themen in einem positiven Umfeld angehen. Sie engagieren sich regional mit unterschiedlichen Konzepten, welche sie so aufbauen, dass sie möglichst auch in anderen Städten und Regionen eingesetzt werden können.
Info und Material
Förderpreis Leben pur 2025 – Wohn- und Lebensräume bei Menschen mit Komplexer Behinderung
Das Wissenschafts- und Kompetenzzentrum der Stiftung Leben pur hat die Ausschreibung des Förderpreises Leben pur 2025 zum Thema „Wohn- und Lebensräume bei Menschen mit Komplexer Behinderung“ bekannt gegeben.
Inhaltsbeschreibung
Das Wissenschafts- und Kompetenzzentrum der Stiftung Leben pur prämiert eine praktische Arbeit/ein Projekt zu einem dieser Themen:
- individuelle und gemeinschaftliche Wohnkonzepte
- Wirkung von (innen)architektonischer Gestaltung auf das Wohlbefinden
- (Mit)gestaltung des Sozialraumes
Zur Bewerbung aufgefordert sind alle Arbeiten, Projekte, Konzeptionen, Best-Practice-Beispiele, Filme, Praxiserprobungen u.v.m., die sich mit dem ausgeschriebenen Hauptthema und der Zielgruppe der Menschen mit Komplexer Behinderung auseinandersetzen, in ihrer Art einzig- oder neuartig oder besonders hervorzuheben sind und zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Zielgruppe beitragen.
Ausschreibung und Wettbewerbsbedingungen
Eingereicht werden können die oben genannten Arbeiten aus allen Disziplinen oder Praxisbereichen, wie der Therapie, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Heilerziehungspflege, Psychologie, Medizin, Pflege oder weiteren Bereichen, die für Menschen mit Komplexer Behinderung relevant sind.
Bewertungskriterien
- Die eingereichte Arbeit muss sich mit der von der Stiftung Leben pur vertretenen Personengruppe der Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Komplexer Behinderung (siehe Zielgruppe) auseinandersetzen.
- Die Arbeit muss die langfristige Verbesserung der Lebensqualität dieser Personen zum Ziel haben.
- Das Thema der Ausschreibung oder ein Teilaspekt davon muss in der eingereichten Arbeit berücksichtigt werden.
- Die Arbeit darf nicht älter als fünf Jahre sein und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Auch Arbeiten aus den Nachbarländern werden angenommen – vorausgesetzt sie sind in deutscher Sprache verfasst.
Es können nur vollständig eingesendete Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
- Originalarbeit, Projekt- bzw. Konzeptbeschreibung oder ausführlicher Praxisbericht (ca. 7-10 Seiten)
- Separat beigefügte Zusammenfassung (max. 2 bis 5 Seiten)
- Flyer oder Kurzdarstellung des Projektträgers (Verein, Einrichtung etc.) oder Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers
- Unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Einsendung ab sofort bis 30. Oktober (Sendedatum/Poststempel)
- bevorzugt als digitale Gesamtdatei sowie optional ergänzt durch eine Video- oder Audiobotschaft an
foerderpreis@stiftung-leben-pur.de
oder
- in vierfacher Ausführung per Post an:
Stiftung Leben pur
Förderpreis
Garmischer Str. 35
81373 München
Preisvergabe
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine multidisziplinäre Jury, die aus dem Wissenschaftsrat der Stiftung Leben pur gebildet wird und von ein bis zwei Fachpersonen aus Wissenschaft und Praxis ergänzt werden kann.
Der Preis wird jeweils bei der alljährlichen Tagung Leben pur verliehen und von einem Mitglied des Wissenschaftsrats der Stiftung Leben pur überreicht.
Der/die Bewerber:in verpflichtet sich im Falle einer Prämierung eine allgemeinverständliche Kurzfassung für den Internetauftritt der Stiftung Leben pur zu erstellen und seine Arbeit in Form eines Kurzbeitrags auf der Tagung Leben pur zu präsentieren.
Erreichung und Kontakt
Stiftung Leben pur
Sabrina Boschner
Garmischer Str. 35
81373 München
Tel.: 01774543189
Mail: foerderpreis@stiftung-leben-pur.de
Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt
Die Novellierung der Pflege-Betreuungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Mai 2023 ermöglicht es engagierten Einzelpersonen, hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen zu unterstützen. Diese Unterstützung wird als sogenannte „Nachbarschaftshilfe“ bezeichnet.
Die Nachbarschaftshilfe zielt darauf ab, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können. Dabei umfasst dieses Hilfsangebot diverse Tätigkeiten:
- Organisation des Alltags (Pflege sozialer Kontakte, Planung von Arztbesuchen)
- Versorgung und Begleitung (bei Arztbesuchen und Ausflügen, Organisation gemeinsamer Einkäufe)
- Stärkung der körperlichen Fitness (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren
Angeln mit und ohne Beeinträchtigung – Kreisanglerverein Sangerhausen
Mittendrin statt nur dabei – sich auch um Menschen zu kümmern, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung keine Werkstattfähigkeit attestieren können. Der Kreisanglerverein Sangerhausen e.V. ist ein Zusammenschluss von 20 Anglervereinen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit derzeit 1150 Mitgliedern. Aufgrund der Fischereiabgabe, die jährlich von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet wird, errichteten viele Vereine an geeigneten Gewässern im Bundesland Behindertenangelplätze. Im Altkreis Sangerhausen wurden drei Standorte gefunden, die den vielschichtigen Anforderungen gerecht wurden.
Bildungs- und Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch
„Was tun gegen sexuellen Missbrauch? Ben und Stella wissen Bescheid!“ ist ein Bildungs- und Präventionskonzept zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen vor sexualisierter Gewalt.
Es richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 18 Jahren mit kognitiven Beeinträchtigungen und/oder Entwicklungsverzögerungen, sowie einer möglichen zusätzlichen Körper- und/oder Hörbeeinträchtigung und wird komplett in Leichter Sprache angeboten.
Fördermöglichkeiten für Kommunalakteure in Sachsen-Anhalt
Mit der 11. Auflage der Fördermittelübersicht der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalte (BEQISA) und der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC) haben Sie nun wieder die Möglichkeit sich über aktuelle Fördermöglichkeiten, Wettbewerbe und Programme der kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt und bundesweit zu informieren.
Sie finden die Fördermittelübersicht unter „Materialien“ auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit.
Die Förderübersicht wird quartalsweise aktualisiert. Kurzfristig veröffentlichte Fördermöglichkeiten finden Sie auch unter den aktuellen Meldungen auf dem Internetauftritt von BEQISA.
Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! Wissen, wie man wählt. Informationen in Leichter Sprache“
Im Land Sachsen-Anhalt werden alle 5 Jahre Kommunalwahlen durchgeführt. So findet am 9. Juni 2024 findet die nächste Kommunalwahl statt. Das Wahlrecht aller Menschen stellt ein Grundrecht dar und ist im Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.
Zum ersten Mal wird im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache, welche von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt erstellt wurde, veröffentlicht.
Information in Leichter Sprache: Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten
Viele Menschen sind im Internet unterwegs und erkunden sich nach verschiedensten Angeboten der digitalen Welt. Dies betrifft auch Menschen, die Texte nur eingeschränkt lesen und verstehen können. So möchten sie sich informieren, wollen kommunizieren und suchen Unterhaltung. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Tätigkeiten im Rahmen der Benutzung auch ihre persönlichen Daten weitergeben.
Um dafür zu sensibilisieren, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine neue Broschüre in Leichter Sprache „Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten“ veröffentlicht. Die Ziele sind klar: sowohl die digitale Teilhabe von Betroffenen fördern als auch einen nachhaltigen Beitrag zur Inklusion leisten.
Informationsheft Wildwasser Halle e.V. – Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Leichter Sprache
Viele Menschen sind von sexualisierter Gewalt betroffen oder kennen Personen, die betroffen sind oder bedroht werden. Häufig leiden Betroffene an den Angstzuständen, so dass sie nicht mehr über ihre Erlebnisse sprechen können. Häufig entstehen Gefühle von Schuld und Verantwortung. Es kann für Betroffene und ihr Umfeld jedoch hilfreich sein, über ihre Gedanken und Gefühle zu besprechen. Hierfür existiert eine Beratungsstelle, welche in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis berät.
Der Verein Wildwasser Halle e.V. ist eine Beratungsstelle für Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Die Beratungsstelle wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Dabei sind persönliche Informationen wie Alter, Geschlecht, Herkunft usw. nicht von Bedeutung.
Ebenso können sich Freunde und Angehörige von Betroffenen, Fachpersonal und ehrenamtlich Tätige Rat und Hilfe holen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht und erstattet von sich aus keine Anzeige. Die Personen bestimmen selbst, worüber sie sprechen möchten.
Förderung von Gebärdensprachdolmetschern über „Dolmetschtopf“ des Landes Sachsen-Anhalt
Seit 1994 ist die Gebärdensprache in Sachsen-Anhalt eine anerkannte selbstständige Sprache. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um die Teilhabe von den betroffenen Menschen zu fördern, indem Ihnen die Möglichkeit geschaffen wurde, sich in ihrer eigenen Sprache zu verständigen.
Gehörlose, Institutionen, Betriebe usw. können Gebärdensprachdolmetscher für verschiedene Anlässe anfordern. Die Kosten bei Terminen auf Ämtern und Behörden werden von der jeweiligen Behörde übernommen, bei Einsätzen im medizinischen Bereich bezahlt die Krankenkasse oder das Krankenhaus den Einsatz von Dolmetschern. Das Land Sachsen-Anhalt fördert jedoch auch Leistungen, welche sich auf den privaten Bereich beziehen und somit nicht von anderen Kostenträgern wie Behörden oder Krankenkassen übernommen werden.