Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! Wissen, wie man wählt. Informationen in Leichter Sprache“

Im Land Sachsen-Anhalt werden alle 5 Jahre Kommunalwahlen durchgeführt. So findet am 9. Juni 2024 findet die nächste Kommunalwahl statt. Das Wahlrecht aller Menschen stellt ein Grundrecht dar und ist im Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.

Zum ersten Mal wird im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache, welche von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt erstellt wurde, veröffentlicht.

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Information in Leichter Sprache: Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten

Viele Menschen sind im Internet unterwegs und erkunden sich nach verschiedensten Angeboten der digitalen Welt. Dies betrifft auch Menschen, die Texte nur eingeschränkt lesen und verstehen können. So möchten sie sich informieren, wollen kommunizieren und suchen Unterhaltung. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Tätigkeiten im Rahmen der Benutzung auch ihre persönlichen Daten weitergeben.

Um dafür zu sensibilisieren, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine neue Broschüre in Leichter Sprache „Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten“ veröffentlicht. Die Ziele sind klar: sowohl die digitale Teilhabe von Betroffenen fördern als auch einen nachhaltigen Beitrag zur Inklusion leisten.

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Gemeinsames Vorlesen für Familien

Vorlesen ist für alle Kinder wichtig. Es hilft ihnen dabei, ihr Sprachverständnis zu verbessern und selbst das Lesen zu erlernen.

Das Grundbildungszentrum Mansfeld-Südharz und das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Mansfelder Land veranstalten am Montag, den 08. April, ab 14 Uhr einen Vorlesenachmittag für Familien in der Stadtbibliothek Sangerhausen.

Familien und alle Interessierten sind bei Kaffee und Kuchen dazu eingeladen, das Lesen und Vorlesen für einander zu entdecken. Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Eisleben zeigt, wie Texte in Leichter Sprache auch für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Problemen lesbar werden. Und das Grundbildungszentrum Mansfeld-Südharz regt alle Besucher an, sich im gemeinsamen Vorlesen auszuprobieren.

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Informationsheft Wildwasser Halle e.V. – Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Leichter Sprache

Viele Menschen sind von sexualisierter Gewalt betroffen oder kennen Personen, die betroffen sind oder bedroht werden. Häufig leiden Betroffene an den Angstzuständen, so dass sie nicht mehr über ihre Erlebnisse sprechen können. Häufig entstehen Gefühle von Schuld und Verantwortung. Es kann für Betroffene und ihr Umfeld jedoch hilfreich sein, über ihre Gedanken und Gefühle zu besprechen. Hierfür existiert eine Beratungsstelle, welche in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis berät.

Der Verein Wildwasser Halle e.V. ist eine Beratungsstelle für Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Die Beratungsstelle wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Dabei sind persönliche Informationen wie Alter, Geschlecht, Herkunft usw. nicht von Bedeutung.

Ebenso können sich Freunde und Angehörige von Betroffenen, Fachpersonal und ehrenamtlich Tätige Rat und Hilfe holen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht und erstattet von sich aus keine Anzeige. Die Personen bestimmen selbst, worüber sie sprechen möchten.

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Informationen in einfacher Sprache: Was ist ein Frauenhaus?

Gewalt gegen Frauen und Kinder in einer Partnerschaft ist keine Privatangelegenheit. Wenn Sie bedroht, körperlich und/oder sexuell misshandelt, eingesperrt oder psychisch unter Druck gesetzt werden, sind dies keine „familiären Angelegenheiten“ mehr, sondern Straftaten. Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung.

Diese Hilfe und Unterstützung können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit in Frauenhäusern bekommen. Ein Frauenhaus ist ein sicherer Ort für Frauen und ihre Kinder. Es wird Ihnen ein eigener Wohnbereich zur Verfügung gestellt, Sie erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung, bei der Wohnungssuche und zur rechtlichen Beratung. Diese Hilfe und Unterstützung ist nicht an einen Frauenhausaufenthalt gebunden. Sie erfolgt auf Wunsch auch anonym und außerhalb des Frauenhauses. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteilten persönlichen Verhältnisse und Problemlagen einer Schweigepflicht.

Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen nach einer Alternative zu einem Aufenthalt in einem Frauenhaus suchen, können das ambulante Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Die ambulante Beratung der Beratungsstellen der Frauenhäuser ist kostenfrei und vertraulich.

Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern. Hierfür wurde ein Video erstellt, welches die Aufgaben und Ziele der Frauenhäuser leichtverständlich erklärt:

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„feder·leicht“ – Radio in Leichter Sprache

Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Mansfelder Land produziert bereits seit einiger Zeit regelmäßig Radiosendungen bei Radio Corax. „feder·leicht“ nennt sich die inklusive Radiogruppe, welche natürlich in Leichter Sprache berichtet.
Die Hörspiele sind dabei vielfältig: „feder·leicht“ nimmt die Zuhörer mit zum Sport, ins Puppentheater, in den Botanischen Garten, führt Interviews oder liest eigene Geschichten vor.

Weitere Informationen zu „feder·leicht“ im Radio finden Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe Mansfelder Land und auf der Seite von Radio Corax.

Für die allerneuste Sendung war die Redaktion von „feder·leicht“ im neuen Planetarium in Halle. Sie können die Sendung bei Mixcloud anhören.

 

Mehrsprachige Broschüre zum Thema „Leben mit einer Behinderung“

Die Projekte MISA – Migration und Inklusion in Sachsen-Anhalt und Ukraine: Hilfe bei Behinderungen und psychischen Problemen (UBP) des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V. haben eine mehrsprachige Borschüre zum Thema „Leben mit einer Behinderung“ herausgebracht. Sie verschafft einen Überblick über wichtige Informationen für Menschen mit Behinderung. So werden beispielsweise Begriffsdefinitionen oder die Beantragung von (Geld-)Leistungen usw. erläutert. Die Broschüren werden auf der Seite des Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V. in den Sprachen Deutsch, Rumänisch, Türkisch, English, Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Französisch, Arabisch und Persisch zur Verfügung gestellt.

MISA_Leben-mit-einer-Behinderung_deutsch_rumaenisch_tuerkisch
MISA_Leben-mit-einer-Behinderung_deutsch_arabisch_persisch
MISA_Leben-mit-einer-Behinderung_englisch_polnisch_franzoesisch
UBP_Leben-mit-einer-Behinderung_deutsch_russisch_ukrainisch

 

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Informationen in Leichter Sprache

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat digitale Hefte in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese befassen sich mit folgenden Themen:

Heft 1 – Gesetze und Rechte für Menschen mit Behinderung (unter anderem UN-BRK)
Heft 2 – Regeln für Schule, Ausbildung und Arbeit (Frühförderung, Leistungsanbieter etc.)
Heft 3 – Regeln für Gesundheit und Pflege (medizinische Reha, Leistungen und Leistungsanbieter etc.)
Heft 4 – Regeln für Familie, Freizeit und Wohnen (Leistungen durch Sozialhilfe, Leistungen durch Jugendhilfe, Persönliches Budget etc.)
Heft 5 – Kontaktmöglichkeiten und Wörterbuch

Die Hefte sind einzusehen auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Informationen der „Netzwerkstelle Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Leichter Sprache

Das Projekt  „Netzwerkstelle AGG“ des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. endete am 30. Juni dieses Jahres.

Es verfolgte das Ziel, Kompetenzen für die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu vermitteln und die Benachteiligung sowie Diskriminierung durch Sensibilisierung zu unterbinden. Das Gesetz beabsichtigt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Hierzu bot die Netzwerkstelle AGG ein breitgefächertes Angebot an Schulungen, Seminare, Workshops und Fachtagungen an. Auch nach Beendigung seiner Laufzeit ist es allen Interessieren möglich, sich auf der Webseite des Projektes zu verschiedenen Thematiken in Leichter Sprache zu informieren.

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