Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Mansfeld-Südharz
Leicht verständlich
Leicht verständlich:
In Deutschland gehen alle Kinder zur Schule. Deshalb denken viele, dass alle Menschen gut lesen und schreiben können. Aber das stimmt nicht. Denn nicht alle können schwere Texte verstehen. Aus unterschiedlichen Gründen. Zum Beispiel:
– Weil sie Lern-Schwierigkeiten oder eine geistige Beeinträchtigung haben
– Weil sie an der Krankheit Demenz leiden
– Weil ihre Sprachentwicklung verzögert ist
– Weil sie nicht so gut Deutsch sprechen.
Diesen Menschen hilft einfache Sprache oder Leichte Sprache. Denn alle Menschen brauchen Informationen. Sie wollen wissen, was im Landkreis passiert. Oder, wo sie Hilfe bekommen können. Die Nachrichten in der Zeitung oder im Internet sind oft schwere Texte. Wenn es auch Informationen in einfacher Sprache oder in Leichter Sprache gibt, können alle mitreden. Außerdem können sie sehen: Lesen macht Spaß.
Wir wollen besser auf die Bedürfnisse von Menschen eingehen, die nicht so gut lesen können oder schwere Sprache nicht gut verstehen. Dazu veröffentlichen wir hier regelmäßig Texte, die leicht verständlich sind.
Im Land Sachsen-Anhalt werden alle 5 Jahre Kommunalwahlen durchgeführt. So findet am 9. Juni 2024 findet die nächste Kommunalwahl statt. Das Wahlrecht aller Menschen stellt ein Grundrecht dar und ist im Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.
Viele Menschen sind im Internet unterwegs und erkunden sich nach verschiedensten Angeboten der digitalen Welt. Dies betrifft auch Menschen, die Texte nur eingeschränkt lesen und verstehen können. So möchten sie sich informieren, wollen kommunizieren und suchen Unterhaltung. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Tätigkeiten im Rahmen der Benutzung auch ihre persönlichen Daten weitergeben.
Um dafür zu sensibilisieren, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine neue Broschüre in Leichter Sprache „Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten“ veröffentlicht. Die Ziele sind klar: sowohl die digitale Teilhabe von Betroffenen fördern als auch einen nachhaltigen Beitrag zur Inklusion leisten.
Familien und alle Interessierten sind bei Kaffee und Kuchen dazu eingeladen, das Lesen und Vorlesen für einander zu entdecken. Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Eisleben zeigt, wie Texte in Leichter Sprache auch für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Problemen lesbar werden. Und das Grundbildungszentrum Mansfeld-Südharz regt alle Besucher an, sich im gemeinsamen Vorlesen auszuprobieren.
Viele Menschen sind von sexualisierter Gewalt betroffen oder kennen Personen, die betroffen sind oder bedroht werden. Häufig leiden Betroffene an den Angstzuständen, so dass sie nicht mehr über ihre Erlebnisse sprechen können. Häufig entstehen Gefühle von Schuld und Verantwortung. Es kann für Betroffene und ihr Umfeld jedoch hilfreich sein, über ihre Gedanken und Gefühle zu besprechen. Hierfür existiert eine Beratungsstelle, welche in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis berät.
Der Verein Wildwasser Halle e.V.ist eine Beratungsstelle für Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Die Beratungsstelle wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Dabei sind persönliche Informationen wie Alter, Geschlecht, Herkunft usw. nicht von Bedeutung.
Ebenso können sich Freunde und Angehörige von Betroffenen, Fachpersonal und ehrenamtlich Tätige Rat und Hilfe holen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht und erstattet von sich aus keine Anzeige. Die Personen bestimmen selbst, worüber sie sprechen möchten.
Gewalt gegen Frauen und Kinder in einer Partnerschaft ist keine Privatangelegenheit. Wenn Sie bedroht, körperlich und/oder sexuell misshandelt, eingesperrt oder psychisch unter Druck gesetzt werden, sind dies keine „familiären Angelegenheiten“ mehr, sondern Straftaten. Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung.
Diese Hilfe und Unterstützung können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit in Frauenhäusern bekommen. Ein Frauenhaus ist ein sicherer Ort für Frauen und ihre Kinder. Es wird Ihnen ein eigener Wohnbereich zur Verfügung gestellt, Sie erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung, bei der Wohnungssuche und zur rechtlichen Beratung. Diese Hilfe und Unterstützung ist nicht an einen Frauenhausaufenthalt gebunden. Sie erfolgt auf Wunsch auch anonym und außerhalb des Frauenhauses. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteilten persönlichen Verhältnisse und Problemlagen einer Schweigepflicht.
Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen nach einer Alternative zu einem Aufenthalt in einem Frauenhaus suchen, können das ambulante Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Die ambulante Beratung der Beratungsstellen der Frauenhäuser ist kostenfrei und vertraulich.
Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Hilfen für misshandelte Frauen und ihre Kinder zu verbessern. Hierfür wurde ein Video erstellt, welches die Aufgaben und Ziele der Frauenhäuser leichtverständlich erklärt:
Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Mansfelder Land produziert bereits seit einiger Zeit regelmäßig Radiosendungen bei Radio Corax. „feder·leicht“ nennt sich die inklusive Radiogruppe, welche natürlich in Leichter Sprache berichtet. Die Hörspiele sind dabei vielfältig: „feder·leicht“ nimmt die Zuhörer mit zum Sport, ins Puppentheater, in den Botanischen Garten, führt Interviews oder liest eigene Geschichten vor.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat digitale Hefte in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese befassen sich mit folgenden Themen:
Heft 1 – Gesetze und Rechte für Menschen mit Behinderung (unter anderem UN-BRK) Heft 2 – Regeln für Schule, Ausbildung und Arbeit (Frühförderung, Leistungsanbieter etc.) Heft 3 – Regeln für Gesundheit und Pflege (medizinische Reha, Leistungen und Leistungsanbieter etc.) Heft 4 – Regeln für Familie, Freizeit und Wohnen (Leistungen durch Sozialhilfe, Leistungen durch Jugendhilfe, Persönliches Budget etc.) Heft 5 – Kontaktmöglichkeiten und Wörterbuch
Für das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz hat das Örtliche Teilhabemanagement ein leicht verständliches Hinweisblatt zur Beantragung von Kita-/ und Hortplätzen gestaltet.
Das Projekt „Netzwerkstelle AGG“ des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. endete am 30. Juni dieses Jahres.
Es verfolgte das Ziel, Kompetenzen für die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu vermitteln und die Benachteiligung sowie Diskriminierung durch Sensibilisierung zu unterbinden. Das Gesetz beabsichtigt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Hierzu bot die Netzwerkstelle AGG ein breitgefächertes Angebot an Schulungen, Seminare, Workshops und Fachtagungen an. Auch nach Beendigung seiner Laufzeit ist es allen Interessieren möglich, sich auf der Webseite des Projektes zu verschiedenen Thematiken in Leichter Sprache zu informieren.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktionale Cookies Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Preferences
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Statistik
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.