Förderung für Vereine und Organisationen der Behindertenhilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.04.2024 oder später) aus dem Partizipations­fonds die Förderung neuer Projekte an.
Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisatio­nen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundes­ebene gleichberechtigt mitzugestalten.

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:

  • Durchführung von Fortbildungsveranstal­tungen für in Selbstvertretungsorganisa­tionen Tätige
  • Förderung von potentiellen Nachwuchs­kräften und Jugendarbeit
  • Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kosten­übernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
  • Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
  • Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
  • Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.

Die Antragstellung erfolgt über den beauftragten Projektträger Knappschaft Bahn See (KBS).
Über die E-Mail-Adresse partizipationsfonds@kbs.de. können Sie die erforderlichen Informationen zur Antragsstellung erhalten.

Das Förderportal der KBS wird ab dem 11.12.2023 zur Verfügung stehen.

Um bei der Nutzung des neuen Portals zu unterstützen, ist für den 13.12.2023, 10:00 Uhr ein Online-„Antragsworkshop“ geplant. Hier werden Hinweise zum Antragsverfahren und auch zum Förderportal vermitteln.

Bei Interesse wenden Sie sich gern an: partizipationsfonds@kbs.de.

Antragsschluss ist der 19.01.2024.

Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterin­nen/Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Skip to content