Informationen in einfacher Sprache: Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet unabhängige Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Ombudsstellen verstehen sich als externe und unabhängige Beratungs und Beschwerdestellen.

Aufgabe von Ombudschaft ist es, die Position junger Menschen und ihrer Familien durch Beratung und Begleitung zu stärken, so dass ihre Perspektiven und Wünsche ernsthaft in die notwendigen Aushandlungsprozesse einfließen, sie gegebenenfalls von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen können und geeignete Lösungen im Einzelfall gefunden werden können.

Seit dem 10.06.2021 sind Ombudsstellen durch den neuen § 9a SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert.

Eine ausführliche Definition sowie zentrale inhaltliche Positionen und Qualitätskriterien ombudschaftlicher Beratung finden Sie im Fact Sheet: Unabhängigkeit als zentrales Qualitätsmerkmal für die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat nun ein Heft in einfacher Sprache zur Beratung durch die Ombudsstellen veröffentlicht.

 

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