Einfache Sprache: neues Busangebot MSH_Mobil im Landkreis Mansfeld-Südharz

Seit dem 1. August 2025 gibt es im Landkreis Mansfeld-Südharz ein neues Bus·angebot.

Das Angebot heißt MSH_Mobil.

MSH_Mobil ist ein Bedarfs·bus.
Der Bus hat keinen festen Fahr·plan.

Der Bus fährt nur dann, wenn man ihn bestellt.
Die Verkehrs·gesellschaft Südharz bietet den Bus an.
Die Verkehrs·gesellschaft Südharz ist eine Firma im Landkreis Mansfeld-Südharz.

Fahr·gebiet

Die Busse von MSH_Mobil fahren nur im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Start und Ziel der Fahrt müssen im Landkreis Mansfeld-Südharz liegen.
Fahrten in andere Landkreise sind nicht möglich.

Fahr·zeiten

Die Busse fahren von Montag bis Samstag in der Zeit von 5 Uhr bis 21 Uhr.
Die Busse fahren an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr.

Fahrt anmelden

Sie melden die Bus·fahrt mit der mopla-App an.
Die mopla-App ist ein Programm auf dem Handy.
Sie müssen das Programm auf ihr Handy laden.
Oder Sie melden die Fahrt auf der Internetseite der mopla-App an.

Sie brauchen für die Nutzung der mopla-App oder der Internetseite ein Konto.
Dafür geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.
Danach haben Sie ein Konto und Sie können das Programm nutzen.

Sie können die Fahrt mit dem Bus bis 1 Stunde vor Beginn der Fahrt anmelden.
Gehen Sie dazu auf die Internetseite der Verkehrs·gesellschaft Südharz.
Sie wählen Start, Ziel und Abfahrtszeit selbst aus.
Sie bezahlen die Fahrt vorher in der mopla-App.
Sie brauchen kein Bargeld.

Schulungen für die App

Für einige Menschen ist die mopla-App nicht einfach zu verstehen.

Die Kreis·volks·hoch·schule Mansfeld-Südharz und die Verkehrs·gesellschaft Südharz helfen Ihnen.

Eine Kreis·volks·hoch·schule ist eine Schule für Erwachsene.
Sie können bei der Kreis·volks·hoch·schule Mansfeld-Südharz und bei der Verkehrs·gesellschaft Südharz Schulungen machen.

In den Schulungen lernen Sie zum Beispiel:

  • Wie benutze ich die mopla-App?
  • Wie buche ich eine Fahrt?
  • Wie bezahle ich eine Fahrt?

Die Schulungen sind kostenlos und in einfacher Sprache.
Sie müssen Ihr eigenes Handy oder Tablet mitbringen.
Ein Tablet oder Tablet-Computer ist ein sehr kleiner Computer.
Das Handy und das Tablet müssen einen Zugang zum Internet haben.

Für die Schulungen gibt es Termine.
Sie können die Verkehrs·gesellschaft Südharz nach Terminen fragen.

Weitere Informationen

Sie haben Fragen?
Sie finden Informationen auf der Internetseite der Verkehrsgesellschaft Südharz.
Die Adresse der Internetseite ist: https://www.vgs-suedharzlinie.de/msh-mobil

Sie können auch die Verkehrs·gesellschaft Südharz anrufen: 03476 8892 22
Sie arbeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr.

Oder Sie schreiben eine E-Mail: info@vgs-suedharzlinie.de

Artikel in einfacher Sprache sind ein Service des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im
Landkreis Mansfeld-Südharz“. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

Hier können Sie den Artikel als PDF-Datei herunterladen:

Busangebot MSH_Mobil

Neues Online-Portal in Leichter Sprache fördert digitale Teilhabe

Mit dem neuen Webportal „MEDIEN leicht erklärt“ gibt es eine neue zentrale Anlaufstelle in Leichter Sprache rund um das Thema Medienkompetenz. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, eingeschränkten Sprachkenntnissen oder Unterstützungsbedarf beim Lesen – und unterstützt sie dabei, sich sicherer und selbstbestimmter in der digitalen Welt zu bewegen.

Das Portal der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bündelt bundesweit zum ersten Mal verständliche Informationen zu digitalen Themen – barrierearm und zielgruppengerecht. Die Inhalte umfassen unter anderem einfache Erklärtexte, Videos und weiterführendes Material.

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Fördermöglichkeiten für Kommunalakteure in Sachsen-Anhalt

Mit der 17. Auslage der Fördermittelübersicht der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalte (BEQISA) und der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC) haben Sie nun wieder die Möglichkeit, sich über aktuelle Fördermöglichkeiten, Wettbewerbe und Programme der kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt und bundesweit zu informieren.

Sie finden die Fördermittelübersicht unter „Materialien“ auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit.

Die Förderübersicht wird quartalsweise aktualisiert. Kurzfristig veröffentlichte Fördermöglichkeiten finden Sie auch unter den aktuellen Meldungen auf dem Internetauftritt von BEQISA.

Verein „gemeinsam zusammen e.V.“ – Zeichen für Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen

Der Verein „gemeinsam zusammen e.V.“ aus Limburg setzt sich für nachhaltige und gesellschaftliche Themen rund um die 17 Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für nachhaltige Entwicklung ein. Hinter gemeinsam zusammen e. V. stehen Menschen, die etwas bewegen und kleine Spuren hinterlassen wollen. Dabei möchte er vor allem Menschen verbinden, mit Freude aufklären und auch komplexere Themen in einem positiven Umfeld angehen. Sie engagieren sich regional mit unterschiedlichen Konzepten, welche sie so aufbauen, dass sie möglichst auch in anderen Städten und Regionen eingesetzt werden können.

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Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt

Die Novellierung der Pflege-Betreuungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Mai 2023 ermöglicht es engagierten Einzelpersonen, hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen zu unterstützen. Diese Unterstützung wird als sogenannte „Nachbarschaftshilfe“ bezeichnet.

Die Nachbarschaftshilfe zielt darauf ab, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können. Dabei umfasst dieses Hilfsangebot diverse Tätigkeiten:

  • Organisation des Alltags (Pflege sozialer Kontakte, Planung von Arztbesuchen)
  • Versorgung und Begleitung (bei Arztbesuchen und Ausflügen, Organisation gemeinsamer Einkäufe)
  • Stärkung der körperlichen Fitness (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren

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Angeln mit und ohne Beeinträchtigung – Kreisanglerverein Sangerhausen

Mittendrin statt nur dabei – sich auch um Menschen zu kümmern, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung keine Werkstattfähigkeit attestieren können. Der Kreisanglerverein Sangerhausen e.V. ist ein Zusammenschluss von 20 Anglervereinen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit derzeit 1150 Mitgliedern. Aufgrund der Fischereiabgabe, die jährlich von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet wird, errichteten viele Vereine an geeigneten Gewässern im Bundesland Behindertenangelplätze. Im Altkreis Sangerhausen wurden drei Standorte gefunden, die den vielschichtigen Anforderungen gerecht wurden.

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Bildungs- und Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch

„Was tun gegen sexuellen Missbrauch? Ben und Stella wissen Bescheid!“ ist ein Bildungs- und Präventionskonzept zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen vor sexualisierter Gewalt.

Es richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 18 Jahren mit kognitiven Beeinträchtigungen und/oder Entwicklungsverzögerungen, sowie einer möglichen zusätzlichen Körper- und/oder Hörbeeinträchtigung und wird komplett in Leichter Sprache angeboten.

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Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! Wissen, wie man wählt. Informationen in Leichter Sprache“

Im Land Sachsen-Anhalt werden alle 5 Jahre Kommunalwahlen durchgeführt. So findet am 9. Juni 2024 findet die nächste Kommunalwahl statt. Das Wahlrecht aller Menschen stellt ein Grundrecht dar und ist im Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.

Zum ersten Mal wird im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache, welche von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt erstellt wurde, veröffentlicht.

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Information in Leichter Sprache: Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten

Viele Menschen sind im Internet unterwegs und erkunden sich nach verschiedensten Angeboten der digitalen Welt. Dies betrifft auch Menschen, die Texte nur eingeschränkt lesen und verstehen können. So möchten sie sich informieren, wollen kommunizieren und suchen Unterhaltung. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Tätigkeiten im Rahmen der Benutzung auch ihre persönlichen Daten weitergeben.

Um dafür zu sensibilisieren, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine neue Broschüre in Leichter Sprache „Sicher im Internet unterwegs – Tipps und Tricks zum Schutz der persönlichen Daten“ veröffentlicht. Die Ziele sind klar: sowohl die digitale Teilhabe von Betroffenen fördern als auch einen nachhaltigen Beitrag zur Inklusion leisten.

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Informationsheft Wildwasser Halle e.V. – Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Leichter Sprache

Viele Menschen sind von sexualisierter Gewalt betroffen oder kennen Personen, die betroffen sind oder bedroht werden. Häufig leiden Betroffene an den Angstzuständen, so dass sie nicht mehr über ihre Erlebnisse sprechen können. Häufig entstehen Gefühle von Schuld und Verantwortung. Es kann für Betroffene und ihr Umfeld jedoch hilfreich sein, über ihre Gedanken und Gefühle zu besprechen. Hierfür existiert eine Beratungsstelle, welche in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis berät.

Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (ehemals Wildwasser e.V.) wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Dabei sind persönliche Informationen wie Alter, Geschlecht, Herkunft usw. nicht von Bedeutung.

Ebenso können sich Freunde und Angehörige von Betroffenen, Fachpersonal und ehrenamtlich Tätige Rat und Hilfe holen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht und erstattet von sich aus keine Anzeige. Die Personen bestimmen selbst, worüber sie sprechen möchten.

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