Seit 1994 ist die Gebärdensprache in Sachsen-Anhalt eine anerkannte selbstständige Sprache. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um die Teilhabe von den betroffenen Menschen zu fördern, indem Ihnen die Möglichkeit geschaffen wurde, sich in ihrer eigenen Sprache zu verständigen.
Gehörlose, Institutionen, Betriebe usw. können Gebärdensprachdolmetscher für verschiedene Anlässe anfordern. Die Kosten bei Terminen auf Ämtern und Behörden werden von der jeweiligen Behörde übernommen, bei Einsätzen im medizinischen Bereich bezahlt die Krankenkasse oder das Krankenhaus den Einsatz von Dolmetschern. Das Land Sachsen-Anhalt fördert jedoch auch Leistungen, welche sich auf den privaten Bereich beziehen und somit nicht von anderen Kostenträgern wie Behörden oder Krankenkassen übernommen werden.