Förderrichtlinie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hält eine Förderung von Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes bereit.
Dazu zählen:

  • Maßnahmen der Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt
  • Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten in allen Lebensbereichen

Die Förderquote beträgt bis zu 90% bei Maßnahmen zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

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