Woran hat das Örtliche Teilhabemanagement in diesem Jahr gearbeitet? Wir haben die wichtigsten Projekte und Höhepunkte einmal kurz zusammengefasst.
Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen im Landkreis Mansfeld-Südharz
Woran hat das Örtliche Teilhabemanagement in diesem Jahr gearbeitet? Wir haben die wichtigsten Projekte und Höhepunkte einmal kurz zusammengefasst.
Barrierefreiheit ist eines der Kernthemen des Aktionsplanes und der Arbeit des Örtlichen Teilhabemanagements im Landkreis Mansfeld-Südharz. Denn sie stellt die Grundvoraussetzung zur Nutzung von Angeboten dar. Damit barrierefreie Angebote aber auch tatsächlich von allen Personengruppen wahrgenommen werden können, müssen sie zunächst sichtbar gemacht werden. Ebenso wichtig ist es natürlich, von Barrieren vor Ort bereits bei der Planung eines Ausfluges zu wissen.
Beim Stichwort „Barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr“ wird häufig an Niederflurbusse, Rampen für Rollstuhlfahrer und an Systeme beispielsweise für Sehbehinderte gedacht. Hier wird bei der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) bereits ein hoher Standard gepflegt. Schwer verständliche Fahrgastinformationen wie Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen in Behördensprache stellen jedoch eine ebenso große Hürde dar. Aus dem fehlenden Verständnis bauen sich Ängste und Hemmnisse zur Nutzung des ÖPNV auf. Das soll sich nun ändern:
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat sich zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen gesellschaftlichen Bereichen im Landkreis zu fördern. Bestehende Benachteiligungen sowie ausgrenzende Strukturen sollen dazu beseitigt werden.
Unter Federführung des Amtes für Soziales und Integration wurde durch das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement“ in den letzten Monaten ein umfassender Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Der Plan mit dem Titel „Gemeinsam Vielfalt Leben“ wurde im Juni im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgestellt. Am 8. Juli wurde er durch den Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz beschlossen.
Durch das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement“ wurde in den letzten Monaten gemeinsam mit zahlreichen Partnern ein umfassender Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Mansfeld-Südharz erarbeitet. In diesem sind vielfältige Maßnahmen zusammengestellt, welche die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern sollen.
Fast 1000 Menschen mit Beeinträchtigungen haben 2018 an der Fragebogenaktion des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement“ teilgenommen. Die Teilhabemanagerinnen, welche mit der Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Mansfeld-Südharz beauftragt sind, nutzten die Umfrage, um fundierte Erkenntnisse zu bestehendem Handlungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen zu erlangen.
Am 21.11.2019 fand im Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt gGmbH eine Tagung statt, welche Menschen in den Fokus rückte, die es oft von Geburt oder bedingt durch gesundheitliche Umstände schwer haben, ihren Platz im beruflichen Leben zu finden. Und das nicht zuletzt deshalb, weil es Vorurteile gibt, die ihnen den Eintritt in Unternehmen erschweren. Aus diesem Grund haben sich der „Regionale Arbeitskreis Mansfeld-Südharz“ und das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ zusammengetan und gemeinsam die Fachkonferenz „Potentiale nutzen – Mehrwert gewinnen – Vielfalt im Betrieb“ organisiert.
Der Schüler-Video-Wettbewerb des Landkreises Mansfeld-Südharz ist beendet! Aus anfänglichen Ideen der Schülerinnen und Schüler sind mit viel Fleiß und Engagement sowie Unterstützung der Sozialarbeiterinnen und Lehrkräfte spannende Videos geworden, welche aufklären, sensibilisieren und Mut machen.
Woran hat das Örtliche Teilhabemanagement in diesem Jahr gearbeitet? Wir haben die wichtigsten Projekte und Höhepunkte einmal kurz zusammengefasst.
Im Rahmen von persönlichen Kontakten konnte häufig die Thematik der Suche nach barrierefreien Wohnraum oder eines benötigten Umbaus festgestellt werden. Die Identifizierung dieser Thematik und die besonderen Belange der Gruppe mobilitätsbeeinträchtigter Menschen haben zur Entscheidung beigetragen, eine Fortbildung zur Wohnberatung zu besuchen. Die Teilhabemanagerinnen Frau Müller und Frau Stoppa nahmen an der zertifizierten „Fortbildung zur Wohnberaterin in Sachsen-Anhalt“ im Rahmen des Modellprogramms „Aufbau regionaler Beratungsstrukturen in Sachsen-Anhalt“ teil. Im November 2019 haben sie die Fortbildung abgeschlossen und erhielten das Zertifikat der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V..