Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat sich zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen gesellschaftlichen Bereichen im Landkreis zu fördern. Bestehende Benachteiligungen sowie ausgrenzende Strukturen sollen dazu beseitigt werden.
Aktionsplan für Menschen mit Beeinträchtigungen
Aktionsplan für mehr Inklusion im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat sich zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen gesellschaftlichen Bereichen im Landkreis zu fördern. Bestehende Benachteiligungen sowie ausgrenzende Strukturen sollen dazu beseitigt werden.
Unter Federführung des Amtes für Soziales und Integration wurde durch das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement“ in den letzten Monaten ein umfassender Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Der Plan mit dem Titel „Gemeinsam Vielfalt Leben“ wurde im Juni im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgestellt. Am 8. Juli wurde er durch den Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz beschlossen.
Aktionsplan „Gemeinsam Vielfalt Leben“ für den Landkreis Mansfeld-Südharz in finaler Phase
Durch das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement“ wurde in den letzten Monaten ein umfassender Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Mansfeld-Südharz erarbeitet.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mansfeld-Südharz
2006 wurde das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Kraft gesetzt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verfolgt den Zweck, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Seit 2009 ist die UN-BRK zur verbindlichen Richtschnur in der Bundesrepublik Deutschland geworden. Sie verpflichtet den Staat, geeignete, wirksame und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der UN-Konvention einzuhalten und umzusetzen.