Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mansfeld-Südharz

2006 wurde das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Kraft gesetzt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verfolgt den Zweck, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Seit 2009 ist die UN-BRK zur verbindlichen Richtschnur in der Bundesrepublik Deutschland geworden. Sie verpflichtet den Staat, geeignete, wirksame und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der UN-Konvention einzuhalten und umzusetzen.

2011 wurde von der Bundesregierung ein „Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet, welcher für 10 Jahre angelegt wurde. Ein Aktionsplan ist ein strategisch ausgerichtetes Handlungsprogramm und soll sowohl eine Problembeschreibung als auch eine Festlegung von Zielen und Maßnahmen enthalten. Für die entwickelten Maßnahmen regelt der Aktionsplan die koordinierte Ausführung, Evaluation sowie Fortentwicklung. So sollen entsprechende Prozesse angestoßen werden, um die Umsetzung der UN-BRK systematisch voranzutreiben. Der Nationale Aktionsplan wurde 2016 bereits fortgeschrieben. Mit dem NAP 2.0 wurden weitere Maßnahmen auf das bestehende Maßnahmenpaket aufgesetzt. Der erste Aktionsplan gilt somit dennoch weiter bis 2021.

2013 beschloss das Land Sachsen-Anhalt den Landesaktionsplan „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Der Landesaktionsplan dient dabei der systematischen Erfüllung der Verpflichtungen des Landes gegenüber der UN-BRK. Der Ziel- und Maßnahmenplan bildet zudem eine sozialpolitische Richtschnur zur Weiterentwicklung der Landespolitik für Menschen mit Behinderungen.

Der Nationale Aktionsplan und der Landesaktionsplan sollen ergänzt werden und eine weitere Vernetzung erfahren. Die Bundesregierung wirbt daher für die Erstellung eigener Aktionspläne durch die Kommunen zur Umsetzung der UN-BRK. Ziel soll eine kommunale Teilhabeplanung und inklusive Gestaltung des kommunalen Sozialraumes sein. Auch das Land Sachsen-Anhalt sieht eine herausragende Bedeutung bei der Umsetzung von Angeboten der Teilhabesicherung und Realisierung der Idee eines inklusiven Gemeinwesens bei den Kommunen und Kreisen des Landes. Dies wird von dem ESF-Förderprogramm „Örtliches Teilhabemanagement“ im Land Sachsen-Anhalt aufgegriffen. In den einzelnen Projekten der Landkreise und kreisfreien Städte wurden Teilhabemanager/-innen eingestellt, welche mit der Aufgabe betraut sind, einen kommunalen Aktionsplan zu erstellen und die schrittweise Umsetzung der UN-BRK zu begleiten und zu unterstützen. Im Dezember 2017 startete das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“. Die drei Teilhabemanagerinnen erarbeiten gemeinsam mit dem eigens gegründeten „Netzwerk Inklusion“ derzeit einen kommunalen Aktionsplan. Der Entwurf der Gliederung des Aktionsplans erfolgt in Anlehnung an die Struktur und Inhalte des Nationalen Aktionsplans und des Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt. Die Lebensbereiche der UN-Behindertenrechtskonvention werden hierbei berücksichtigt.

Aber nicht nur Landkreise und kreisfreie Städte arbeiten an der Festlegung von Maßnahmen, um die Inklusion voranzutreiben. Auch Organisationen, Institutionen, Behörden oder beispielsweise Hochschulen möchten sich einbringen und die Ziele der UN-BRK unterstützen. Sie erstellen ebenfalls Aktionspläne, um die Umsetzung der Inklusion in ihrem Unternehmen festzuhalten. Im Landkreis Mansfeld-Südharz hat das Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt gGmbH bereits im Jahr 2015 einen einrichtungsbezogenen „Aktionsplan Inklusion“ festgelegt. Maßnahmen bezogen auf fünf Handlungsfelder sollen hierbei bis Ende 2020 umgesetzt werden.

Hier finden Sie einen Artikel zur Aktionsplanerstellung in einfacher Sprache.

 

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