Fördermöglichkeiten für Kommunalakteure in Sachsen-Anhalt

Mit der 11. Auflage der Fördermittelübersicht der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalte (BEQISA) und der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Sachsen-Anhalt (KGC) haben Sie nun wieder die Möglichkeit sich über aktuelle Fördermöglichkeiten, Wettbewerbe und Programme der kommunalen Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt und bundesweit zu informieren.

Sie finden die Fördermittelübersicht unter „Materialien“ auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit.

Die Förderübersicht wird quartalsweise aktualisiert. Kurzfristig veröffentlichte Fördermöglichkeiten finden Sie auch unter den aktuellen Meldungen auf dem Internetauftritt von BEQISA.

Förderung von Gebärdensprachdolmetschern über „Dolmetschtopf“ des Landes Sachsen-Anhalt

Seit 1994 ist die Gebärdensprache in Sachsen-Anhalt eine anerkannte selbstständige Sprache. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, um die Teilhabe von den betroffenen Menschen zu fördern, indem Ihnen die Möglichkeit geschaffen wurde, sich in ihrer eigenen Sprache zu verständigen.

Gehörlose, Institutionen, Betriebe usw. können Gebärdensprachdolmetscher für verschiedene Anlässe anfordern. Die Kosten bei Terminen auf Ämtern und Behörden werden von der jeweiligen Behörde übernommen, bei Einsätzen im medizinischen Bereich bezahlt die Krankenkasse oder das Krankenhaus den Einsatz von Dolmetschern. Das Land Sachsen-Anhalt fördert jedoch auch Leistungen, welche sich auf den privaten Bereich beziehen und somit nicht von anderen Kostenträgern wie Behörden oder Krankenkassen übernommen werden.

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Förderung für Vereine und Organisationen der Behindertenhilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.04.2024 oder später) aus dem Partizipations­fonds die Förderung neuer Projekte an.
Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisatio­nen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundes­ebene gleichberechtigt mitzugestalten.

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Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung wieder verfügbar

Ab sofort können Sie unabhängig von Ihrem Alter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW beantragen.
Private Eigentümer oder Mieter, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen oder umgebauten Wohnraum kaufen, können einen Zuschuss bei Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 EUR bewilligt bekommen.
Der Antrag bei der KfW- Bank muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden. Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.

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Neuer Förderaufruf für 2023: „Miteinander für ein lebenswertes Quartier“

Die Förderung der BEQISA (Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt) „Miteinander für ein lebenswertes Quartier“ startet in die nächste Runde.

Mit dem Förderaufruf sollen Impulse für die Entwicklung altersgerechter Quartiere, insbesondere in ländlichen Regionen im Land Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Die Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Wohnens und der Wohnumgebung, der Versorgung, der sozialen Infrastruktur, der Technik/Digitalisierung im Alter und des Zusammenlebens der Menschen aller Generationen beitragen.
Gut Älterwerden im vertrauten Wohnumfeld ist der Wunsch der meisten Menschen. Dies zu unterstützen, ist das Ziel des BEQISA-Förderaufrufs.

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Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Wohnraum

Wer auf Grund einer Behinderung oder Beeinträchtigung Barrieren im eigenen Wohnumfeld nicht (mehr) überwinden kann, muss für eine Anpassung oder einen Umbau des Wohnraumes nicht zwingend allein aufkommen. Je nach Einzelfall kommen verschiedene Kostenträger in Frage, welche die Anpassung des Wohnraumes an die individuellen Bedürfnisse finanziell unterstützen können.

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Aktion Mensch

Die Aktion Mensch fördert kleine und große Projekte aus folgenden Bereichen, welche sich für Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen sozialen Schwierigkeiten einsetzen:

  • Barrierefreiheit und Mobilität
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung
  • Freizeit
  • Wohnen
  • Arbeit

Auf der Internetseite können Sie sich auch anschauen, wofür andere die Förderung genutzt haben.

Förderrichtlinie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hält eine Förderung von Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes bereit.
Dazu zählen:

  • Maßnahmen der Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt
  • Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten in allen Lebensbereichen

Die Förderquote beträgt bis zu 90% bei Maßnahmen zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

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