Wohn-Geld

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Jede Familie möchte eine schöne Wohnung haben. In der sich alle wohl fühlen und die Kinder ein eigenes Zimmer haben. Manche Menschen verdienen aber nicht genug Geld. Sie können alleine keine gute Wohnung bezahlen. Für diese Familien gibt es Hilfe. Sie können Geld für ihre Miete bekommen. Die Hilfe heißt Wohn-Geld.

Wer kann die Hilfe beantragen?

Menschen, die wenig Geld haben, können Wohn-Geld bekommen. Damit können sie ihre Miete leichter bezahlen. Oder sie haben ein eigenes Haus. Dann können sie mit dem Wohn-Geld die Kosten für das Haus bezahlen. Manche Personen bekommen aber schon andere Hilfen. Zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld
  • Grund-Sicherung im Alter
  • Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung
  • Hilfe zum Lebens-Unterhalt

Mit diesen Hilfen kriegen sie auch Geld für ihre Miete. Deswegen können sie nicht zusätzlich Wohn-Geld bekommen.

Wie hoch ist das Wohn-Geld?

Die Höhe des Wohn-Geldes ist unterschiedlich. Das hängt davon ab:

  • Wie viele Menschen in der Wohnung oder im Haus leben
  • Wie viel Geld die Haushalts-Mitglieder in ihrem Job verdienen
  • Wie hoch die Miete oder Belastung ist

Ihre Unterlagen werden genau geprüft. Danach wird entschieden, wie viel Geld Sie bekommen können.

Wo kann ich mich informieren und einen Antrag stellen?

Für das Wohn-Geld müssen Sie einen Antrag stellen. Das können Sie hier machen:

  • Sie müssen den Antrag bei der Stadt Sangerhausen stellen. Wenn Sie in Sangerhausen oder in einem Orts-Teil von Sangerhausen leben.
  • Sie müssen den Antrag bei der Stadt Eisleben stellen. Wenn Sie in Eisleben oder einem Orts-Teil von Eisleben wohnen.
  • Sie müssen den Antrag bei der Kreis-Verwaltung Mansfeld-Südharz im Amt für Soziales und Integration in Sangerhausen stellen. Wenn Sie in einem anderen Ort in Mansfeld-Südharz leben.

Hier beraten wir Sie gerne zum Wohn-Geld:

Landkreis Mansfeld-Südharz
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen

Sie können auch anrufen: 03464 / 535 3311


Artikel in einfacher Sprache sind ein Service des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

Hier können Sie den Artikel als PDF-Datei herunterladen:

Einfache Sprache – Wohngeld

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