Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Auf Klassen-Fahrt fahren, im Sportverein Fußball spielen oder neue Stifte für die Schule kaufen – das ist für viele Kinder ganz normal. Aber nicht alle Familien haben genug Geld dafür. Deswegen können die Kinder nicht überall dabei sein. Das ist schlecht für die Kinder. Sie wollen mit ihren Freunden zusammen sein. Und in der Schule viel lernen.

In der Kreis-Verwaltung oder beim Job-Center kann man Hilfe beantragen. Denn niemand soll einen Nachteil haben. Die Hilfe heißt: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wer kann die Hilfe beantragen?

Nicht jede Familie kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Die Voraussetzung dafür ist:

  • Die Familie bekommt Sozial-Hilfe
  • Die Familie bekommt Wohn-Geld oder Kinder-Zuschlag
  • Die Familie bekommt Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
  • Oder die Familie bekommt Grund-Sicherung vom Job-Center

Wofür ist die Hilfe?

Die Familien bekommen Geld, damit sie alle Sachen kaufen können, die die Kinder in der Schule brauchen. Zum Beispiel:

  • einen Schul-Ranzen
  • Bücher, Hefte und Stifte
  • einen Taschen-Rechner
  • Sport-Sachen.

Außerdem können die Kinder mit dem Geld in der Schule oder in der Kita das Mittag-Essen bezahlen. Oder sie können zur Nachhilfe gehen. Wenn sie viele schlechte Noten bekommen.

Es ist aber auch wichtig, dass alle Kinder in der Freizeit dabei sein können. Deshalb kann man mit dem Geld auch andere Sachen machen. Zum Beispiel:

  • in einem Verein mitmachen
  • in die Musik-Schule gehen
  • ins Kino gehen.

Was ist neu?

Ab dem 1. August 2019 werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert.

Das ändert sich:

  • Schul-Kinder bekommen mehr Geld für Schul-Sachen. Bis jetzt bekommen sie höchstens 100 Euro für ein Schul-Jahr. Ab August bekommen sie bis zu 150 Euro für ein Schul-Jahr.
  • Alle Kinder bekommen mehr Geld für ihre Freizeit. Bis jetzt bekommen sie höchstens 10 Euro im Monat. Ab August bekommen sie bis zu 15 Euro pro Monat. Mit dem Geld können sie zum Beispiel den Beitrag für den Sport-Verein leichter bezahlen.
  • Die Eltern müssen ab August kein Geld mehr für das Mittag-Essen und die Schüler-Fahr-Karte der Kinder dazu bezahlen.
  • Es wird einfacher, Geld für eine Nachhilfe zu bekommen. Bis jetzt konnten die Kinder nur zur Nachhilfe gehen, wenn sie sonst sitzen bleiben. Das ist ab August anders.

Wo kann ich die Hilfe beantragen?

Manche Menschen müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Job-Center beantragen. Wenn sie vom Job-Center Grund-Sicherung bekommen. Andere Familien müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Amt für Soziales und Integration beantragen. Wenn sie Sozial-Hilfe, Wohn-Geld, Kinder-Zuschlag oder Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz bekommen.

Wo kann ich mich informieren?

Hier beraten wir Sie gerne zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen

Sie können auch anrufen: 03464 / 535 3311


Artikel in einfacher Sprache sind ein Service des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.

Hier können Sie den Artikel als PDF-Datei herunterladen:

Einfache Sprache – Leistungen für Bildung und Teilhabe

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