Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Informationen in Leichter Sprache

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat digitale Hefte in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese befassen sich mit folgenden Themen:

Heft 1 – Gesetze und Rechte für Menschen mit Behinderung (unter anderem UN-BRK)
Heft 2 – Regeln für Schule, Ausbildung und Arbeit (Frühförderung, Leistungsanbieter etc.)
Heft 3 – Regeln für Gesundheit und Pflege (medizinische Reha, Leistungen und Leistungsanbieter etc.)
Heft 4 – Regeln für Familie, Freizeit und Wohnen (Leistungen durch Sozialhilfe, Leistungen durch Jugendhilfe, Persönliches Budget etc.)
Heft 5 – Kontaktmöglichkeiten und Wörterbuch

Die Hefte sind einzusehen auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Informationen der „Netzwerkstelle Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Leichter Sprache

Das Projekt  „Netzwerkstelle AGG“ des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. endete am 30. Juni dieses Jahres.

Es verfolgte das Ziel, Kompetenzen für die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu vermitteln und die Benachteiligung sowie Diskriminierung durch Sensibilisierung zu unterbinden. Das Gesetz beabsichtigt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Hierzu bot die Netzwerkstelle AGG ein breitgefächertes Angebot an Schulungen, Seminare, Workshops und Fachtagungen an. Auch nach Beendigung seiner Laufzeit ist es allen Interessieren möglich, sich auf der Webseite des Projektes zu verschiedenen Thematiken in Leichter Sprache zu informieren.

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Das Pflege·geld

Das Logo für einfache SpracheWas ist Pflege·geld?

Das Pflege·geld ist Geld für Menschen, die Pflege brauchen.
Viele von ihnen werden zu Hause gepflegt.
Zum Beispiel durch die Familie.
Das Pflege·geld kann ihnen dabei helfen.
Sie können mit diesem Geld ihre Pflege·personen bezahlen.
Sie können auch Hilfs·mittel für die Pflege beantragen.
Zum Beispiel ein Pflege·bett.
Sie bekommen das Pflege·geld von ihrer Pflege·kasse.
Die Pflege·kasse gehört zu ihrer Kranken·kasse.

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Die Rechte von älteren Menschen mit Behinderungen

Die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in einem neuen Bericht die weltweit besonders schutzbedürftige Situation von älteren Menschen mit Behinderungen. Dabei geht sie auf die Wechselwirkung von Behinderung und Alter ein und zeigt auf, wie Staaten die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen besser schützen und verwirklichen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fasste den Bericht in einer neuen Veröffentlichung zusammen und skizziert die Situation von älteren Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte finden Sie den Text sowohl in Leichter Sprache als auch in schwerer Sprache.

Corona-Allgemeinverfügung in Leichter Sprache

Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Mansfelder Land hat die 5. Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen in Leichte Sprache übersetzt. Hier können nun alle Menschen in einfachen Worten nachlesen, was im Falle einer Corona-Erkrankung oder dem Verdacht darauf zu tun ist.

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Informationen der drobs MSH in Leichter Sprache

Unter dem Motto „Feiern … aber SICHER“ hat der Präventionskreis des Landkreises Mansfeld-Südharz Eltern anlässlich der Jugendweihefeiern, Abschlussfeiern und Klassenfahrten zu einem verantwortungsvollen Umgang ihrer Kinder mit Alkohol und anderen Suchtmitteln mit einem Elternbrief sensibilisiert.

Die Arbeitsgruppe Suchtprävention des Präventionskreises hat diesen auch in Leichter Sprache erarbeitet. Daran beteiligt sind mehrere Unterstützende: die Fachstelle für Suchtprävention, die Polizei, die Netzwerkstelle für Schulerfolg, das Jugendamt und das Sozialamt des Landkreises sowie der Kreis-, Kinder- und Jugendring MSH e.V.

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Broschüre in Leichter Sprache zum Besuch bei der Frauenärztin

Der pro familia Landesverband Sachsen e.V. hat die neue Broschüre „Besuch bei der Frauen*-ärztin* – Eine Broschüre in Leichter Sprache“ veröffentlicht. In dieser 14-seitigen Broschüre erklärt Yvonne Krüger in Leichter Sprache Schritt für Schritt den Ablauf einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Von der Terminvereinbarung bis zum Abschlussgespräch. Durch diese detaillierten Informationen können mögliche Unsicherheiten bei den Menschen, die die erste Untersuchung noch vor sich haben, ganz einfach genommen werden.

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Leicht verständliche Informationen zur Bundestagswahl

Am 26. September 2021 ist in Deutschland die Bundestagswahl. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit haben, sich über die Parteien und die Wahl zu informieren und ihr Wahlrecht wahrnehmen.
Wir haben einige Internetseiten zusammengestellt, auf welchen Sie viele Informationen zur Wahl in Leichter oder einfacher Sprache finden.

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