Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Beeinträchtigungen. Das soll überall auf der Welt so sein. Deshalb gibt es einen Vertrag. Der Vertrag heißt „Behinderten-Rechts-Konvention“. Der Vertrag gilt in den meisten Ländern auf der Welt. In dem Vertrag steht: Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen besonders geschützt werden.
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen überall dabei sein können. Zum Beispiel in der Schule, in der Politik und bei der Arbeit. Dafür können in Deutschland noch einige Dinge verbessert werden. Deswegen hat die Regierung einen Aktions-Plan gemacht. Ein Aktions-Plan ist ein Arbeits-Plan. Im Aktions-Plan steht, welche Probleme es gibt. Und wie man sie lösen kann.
Jede Region in Deutschland ist besonders. Zum Beispiel leben die Menschen in Berlin anders als in Sangerhausen. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt einen eigenen Aktions-Plan gemacht. Und deshalb muss auch für den Landkreis Mansfeld-Südharz ein Aktions-Plan geschrieben werden.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz arbeitet das „Teilhabe-Management“. Sie machen den Aktions-Plan. Die Teilhabe-Managerinnen sprechen mit vielen Menschen mit Beeinträchtigungen und mit Fachkräften. Die Teilhabe-Managerinnen bekommen viel Hilfe von ihnen. So finden sie raus, wo es Probleme gibt. Gemeinsam wollen alle Lösungen finden. Viele Lösungs-Wege kann man dann lesen im Aktions-Plan.
Bis der Plan fertig ist, dauert es noch eine Weile. Die Teilhabe-Managerinnen haben viel Arbeit damit.
Im Aktions-Plan können später alle Menschen lesen:
- Was für Menschen mit Beeinträchtigungen noch besser werden soll
- Welche Dinge im Landkreis gemacht werden
Artikel in einfacher Sprache sind ein Service des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
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