Durch das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement“ wurde in den letzten Monaten gemeinsam mit zahlreichen Partnern ein umfassender Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Mansfeld-Südharz erarbeitet. In diesem sind vielfältige Maßnahmen zusammengestellt, welche die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern sollen.
Barrierefreiheit ist eines der Kernthemen im Aktionsplan. Denn sie stellt die Grundvoraussetzung zur Nutzung von Angeboten dar. Damit barrierefreie Angebote aber auch tatsächlich von allen Personengruppen wahrgenommen werden können, müssen sie zunächst sichtbar gemacht werden.
Gemeinsam möchten die Standortmarketing Mansfeld-Südharz GmbH und das Örtliche Teilhabemanagement Orientierung zur Barrierefreiheit von touristischen Zielen im Landkreis schaffen. Dazu wurde eine Online-Befragung für Hoteliers, Gastronomen und Betreiber von touristischen und kulturellen Einrichtungen erarbeitet. Sie werden gebeten, einige Angaben zur Nutzbarkeit ihrer Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu machen. Die so gewonnenen Daten werden u.a. für die neue touristische Webseite des Landkreises sowie für Publikationen verwendet. Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, aber auch Senioren, Familien mit Kinderwagen etc. sollen so die Möglichkeit erhalten, sich bereits vor dem Besuch touristischer Angebote über die Barrierefreiheit vor Ort zu informieren und somit stärker am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die entsprechenden Formulare werden auf der Webseite der Standortmarketing Mansfeld-Südharz GmbH bereitgestellt. Die Formulare sind passwortgeschützt und werden nur auf Anfrage freigegeben. Hierfür wenden Sie sich bitte per Mail an Stefanie Müller unter stefanie.mueller@lkmsh.de. So soll die Qualität der gewonnenen Daten sichergestellt werden.