Die Novellierung der Pflege-Betreuungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Mai 2023 ermöglicht es engagierten Einzelpersonen, hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen zu unterstützen. Diese Unterstützung wird als sogenannte „Nachbarschaftshilfe“ bezeichnet.
Die Nachbarschaftshilfe zielt darauf ab, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können. Dabei umfasst dieses Hilfsangebot diverse Tätigkeiten:
- Organisation des Alltags (Pflege sozialer Kontakte, Planung von Arztbesuchen)
- Versorgung und Begleitung (bei Arztbesuchen und Ausflügen, Organisation gemeinsamer Einkäufe)
- Stärkung der körperlichen Fitness (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren
Welche Personen können Nachbarschaftshelfende werden?
Potenzielle Nachbarschaftshelfende können sich bei der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt oder ihrem zuständigen regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe anmelden. Die Landeskoordinierungsstelle überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und übermittelt die notwendigen Daten an die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Das zentrale Element der Nachbarschaftshilfe vor Ort sind die regionalen Servicepunkte. Sie fungieren als zuverlässiger Ansprechpartner für alle Personen, die daran interessiert sind, Nachbarschaftshilfe zu nutzen oder sich engagiert zu helfen.
Nachbarschaftshilfe kann ausschließlich von volljährigen natürlichen Personen geleistet werden, welche:
- nicht in häuslicher Gemeinschaft mit den zu unterstützenden Personen leben,
- nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bei der zu unterstützenden Person tätig sind,
- nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind,
- eine vom Land anerkannte Schulung zur Nachbarschaftshilfe absolviert haben,
- eine Unterstützung von höchstens zwei anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 30 Stunden je Kalendermonat erbringen.
Um Nachbarschaftshilfe zu leisten, ist eine Schulung zur/zum Nachbarschaftshelfenden erforderlich. Nach individueller Prüfung durch die Landeskoordinierungsstelle ist es in gewissen Fällen möglich, dass eine Teilnahme an der Schulung nicht mehr notwendig ist.
Wer zahlt für die Hilfe in der Nachbarschaft?
Die Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe kann über den Entlastungsbetrag erstattet werden. Dieser Betrag beträgt 125 € pro Monat, im Jahr können sich also 1.500 € ansammeln. Das Ziel des monatlichen Entlastungsbetrags besteht darin, pflegenden Angehörigen bei ihrer Tätigkeit zu helfen. Das Geld kann für unterschiedliche Tätigkeiten verwendet werden, zum Beispiel für Haushaltshilfen oder für die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen. Der Entlastungsbetrag ermöglicht auch eine teilweise Deckung der Ausgaben für eine Kurzzeitpflege oder Tagespflege. Der Betrag der Entlastung gilt für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegestufe 1. Die Pflegeversicherung zahlt das Budget zusätzlich zu sämtlichen anderen Leistungen.
Der Pflegebedürftige muss zunächst in Vorkasse treten und entsprechende Belege über Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Getränke sowie Pauschalen für den zeitlichen Aufwand sammeln. Die Abrechnung wird dann mit der Pflegekasse rückwirkend pro Monat und einem Formular erfolgen.
Die Nachbarschaftshelfenden können auch mit der Pflegekasse direkt abrechnen. Hierfür muss er das Formular mit Abtretungserklärung des Pflegebedürftigen an dessen Pflegekasse schicken.
Haben Sie Interesse, in der Nachbarschaftshilfe tätig zu werden?
Interessierte können sich an die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe oder an einen der regionalen Servicepunkte wenden:
Landeskoordinierungsstelle
Nachbarschaftshilfe
Sachsen-Anhalt
Breitscheidstr. 51
39114 Magdeburg
E-Mail: info(at)nh-sachsen-anhalt.de
Internet: https://www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de/
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 9.00 bis 15.00 Uhr unter: (0391) 242 055 41
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr unter: (0391) 88 64 615
Die häufigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe werden hier beantwortet:
https://www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de/seite/638429/faq.html