Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Wohnraum

Wer auf Grund einer Behinderung oder Beeinträchtigung Barrieren im eigenen Wohnumfeld nicht (mehr) überwinden kann, muss für eine Anpassung oder einen Umbau des Wohnraumes nicht zwingend allein aufkommen. Je nach Einzelfall kommen verschiedene Kostenträger in Frage, welche die Anpassung des Wohnraumes an die individuellen Bedürfnisse finanziell unterstützen können.

1. Pflegeversicherung: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wer pflegebedürftig und in einen Pflegegrad eingestuft ist, hat über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses. Pro Maßnahme gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Ansprechpartner: Pflegekasse
Eine unabhängige Beratung bietet auch die Vernetzte Pflegeberatung Sachsen-Anhalt an.

2. Krankenversicherung: Hilfsmittel

Zur Krankenbehandlung durch die Krankenversicherung gehört auch die Versorgung mit Hilfsmitteln. Ziel ist es, Pflegebedürftigkeit und/oder eine dauerhafte Behinderung zu vermeiden oder eine bereits vorliegende Behinderung auszugleichen.
Einige Hilfsmittel können die Selbstständigkeit und Mobilität im eigenen Zuhause erhöhen. Dazu gehören beispielsweise: Anziehhilfen, Greifhilfen, Türgriffverlängerungen, Bedienhilfen, Badewannen- und Duschsitze, Blindenstöcke, Gehhilfen, verstellbare Betten, Lifter oder mobile Rampen
Ansprechpartner: Krankenkasse

3. Gesetzliche Unfallversicherung: Wohnungshilfe

Wessen Behinderung oder Beeinträchtigung auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeits- bzw. Wegeunfall zurückzuführen ist, bekommt die Kosten für notwendige bauliche Wohnungsanpassungen, Umzug usw. von der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) erstattet.
Ansprechpartner: Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Wohnungshilfe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzen eine Schwerbehinderung sowie Berufstätigkeit oder den Beginn einer Arbeitsaufnahme  voraus. Die Förderung kommt für alle Barrieren in Betracht, die den Betroffenen auf dem Weg von der Wohnung bis zum Auto im Wege stehen.
Ansprechpartner: Kostenträger sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt bzw. die Hauptfürsorgestelle. Bei der Zuständigkeit dieser Stellen spielen die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und der Arbeitnehmerstatus eine Rolle. Die Deutsche Rentenversicherung ist die erste Anlaufstelle, wenn der Betroffene länger als 15 Jahre Beiträge eingezahlt hat. Wer weniger als 15 Jahre versichert ist, wendet sich an die Arbeitsagentur. Für Beamte und Selbstständige ist das Integrationsamt oder die Hauptfürsorgestelle zuständig.

5. Sozialhilfeträger: Wohnungsanpassung

Unter Bezug auf die Eingliederungs- oder Altenhilfe kann der Sozialhilfeträger die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für schwerbehinderte und ältere Menschen unterstützen. Der Anspruch auf Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII kann erst dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Leistungen der Sozial- und Grundsicherungsämter sind abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und können gegebenenfalls auch nur als Darlehen gewährt werden.
Ansprechpartner im Landkreis Mansfeld-Südharz: Amt für Soziales und Integration, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen

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Im untenstehenden Ratgeber haben wir für Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Hier können Sie auch nachlesen, unter welchen Voraussetzungen finanzielle Hilfen gewährt werden und wie die Antragstellung erfolgen kann.

Barrierefreier Wohnraum – Fördermöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen
 

Viele hilfreiche Informationen zur Wohnraumanpassung finden Sie außerdem bei der Online Wohnberatung.

 

Fördermöglichkeiten für Vermieter und Eigennutzer

Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, als Vermieter oder Eigennutzer, können außerdem die Zuschuss- oder Darlehensförderungen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.

1. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: „Wohnraum herrichten“

Zuschüsse werden für die Modernisierung und Instandsetzung (teilweise) leerstehender Wohngebäude gewährt. Finanziert werden Maßnahmen im Wohnungsbestand, insbesondere: Schaffung eines barrierefreien Zugang zum Gebäude und zu den Wohnungen, Wohnumfeldmaßnahmen, Abbau von Schwellen, Behebung baulicher Mängel, Wärmedämmung und Erneuerung der Fenster.
Ansprechpartner: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

2. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: „Sachsen-Anhalt Modern“

Zinsgünstige Darlehen werden gewährt für  barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden oder die zur Herstellung
von Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise: Wege zu Gebäuden, Umbau und Schaffung von  Stellplätzen, Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen im Eingangsbereich und Wohnungszugang, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen, Änderung des Raumzuschnitts, Verbreiterung der Türdurchgänge, Schwellenabbau und die Schaffung bodengleicher Duschplätze.
Ansprechpartner: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

3. Kreditanstalt für Wiederaufbau: Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung (455-B)

Zuschüsse können für barrierereduzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise: Wege zu Gebäuden, Wohnumfeldmaßnahmen, Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen im Eingangsbereich und Wohnungszugang, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, Mehrgenerationenwohnen, Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“.
Ansprechpartner: Kreditanstalt für Wiederaufbau

4. Kreditanstalt für Wiederaufbau: Altersgerecht Umbauen (159)

KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Dazu zählen beispielsweise: Wege zu Gebäuden, Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen im Eingangsbereich und Wohnungszugang, Rampen und Lifte, Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Badumbau, Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“, einbruchhemmende Türen und Sicherheitstechnik.
Ansprechpartner: Kreditanstalt für Wiederaufbau

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Im untenstehenden Ratgeber haben wir für Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Vermieter und Eigennutzer von Wohnraum zusammengestellt. Hier können Sie auch nachlesen, unter welchen Voraussetzungen finanzielle Hilfen gewährt werden und wie die Antragstellung erfolgen kann.

Barrierefreier Wohnraum – Fördermöglichkeiten für Vermieter und Eigennutzer

Viele hilfreiche Informationen zur Wohnraumanpassung finden Sie außerdem bei der Online Wohnberatung.

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