Verfahrenslotsin als neue Anlaufstelle für junge Menschen mit Behinderungen

Seit dem 1. September 2024 bietet der Landkreis Mansfeld-Südharz mit der neuen Verfahrenslotsin Ellen Ulrich ein unabhängiges Beratungsangebot für junge Menschen (0 bis 26 Jahre) mit (drohender) Behinderung an.

Das Angebot setzt sich aus Beratung, Unterstützung und auf Wunsch auch Begleitung des jungen Menschens zusammen. Aufgabe der Verfahrenslotsin ist es, die passende Hilfe im Beratungsangebot zu finden und entsprechend zum zuständigen Leistungsträger (Jugendamt oder Sozialamt) „lotsen“.

Die Zielgruppe des Angebotes sind behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre sowie deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte oder auch gerichtlich bestellte Betreuer.

Dieses Angebot ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich und wird nur auf Wunsch des jungen Menschens und seiner Familie tätig.

Im Zuge der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, welche ab 01.01.2028 komplett über den Jugendhilfeträger nach dem SGB VIII getragen werden soll, berät die Verfahrenslotsin Frau Ulrich nicht nur die jungen Menschen, sondern bereitet auch das Jugendamt auf die allumfassende inklusive Hilfeleistung vor.

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur neuen Verfahrenslotsin finden Sie in ihrem Flyer:

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