Das Land Sachsen-Anhalt hält eine Förderung von Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes bereit.
Dazu zählen:
- Maßnahmen der Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten in allen Lebensbereichen
Die Förderquote beträgt bis zu 90% bei Maßnahmen zwischen 5.000 und 50.000 Euro.