Welche Maßnahmen und Ziele wurden im Jahr 2024 durch das Örtliche Teilhabemanagement verfolgt? In unserem aktuellen Jahresbericht haben wir die wichtigsten Projekte und Höhepunkte für Sie zusammengefasst.
Aktuelles
Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl jetzt auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung stellt eine bedeutende Unterstützung bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Wahl der politischen Vertreterinnen und Vertreter dar. Der Wahl-O-Mat wurde erstmals 2002 veröffentlicht und stellt seitdem eine nützliche Orientierungsmöglichkeit für die Wahlentscheidung dar. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl wurde eine Erweiterung des Angebots des Wahl-O-Mat vorgenommen, die die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung verbessert. So wurde der Wahl-O-Mat um Leichte Sprache und Gebärdensprache ergänzt.
Aufruf zur Teilnahme an der Online-Umfrage „Gewalt gegen Frauen“
Durchgeführte Umfragen zeigen viele Frauen haben Übergriffe, Gewalt oder Missbrauch erlebt. Dazu gehören zum Beispiel: Sexuelle Belästigung, Nachstellung, psychische oder körperliche Gewalt oder auch (versuchte) Vergewaltigung. Die repräsentative Studie der Europäischen Union, die im November 2024 durchgeführt wurde, ergab, dass mehr als jede dritte Frau in Deutschland seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt die Frage „Übergriff – und dann?“, um mithilfe der Umfrage Klarheit über die Situation und die Bedürfnisse der Betroffenen zu gewinnen
Aufruf zum Protesttag 05. Mai und zu den Aktionswochen „Gemeinsam für Inklusion in Mansfeld-Südharz“
Jedes Jahr finden rund um den 5. Mai, den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, vielfältige Veranstaltungen und Aktionen statt, um auf die Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Auch 2025 haben dabei Vereine, Verbände, Einrichtungen, etc. die Möglichkeit, Fördermittel über die Aktion Mensch zu beantragen.
Aktion Mensch hat den Aktionszeitraum in diesem Jahr auf den 26. April bis zum 11. Mai 2025 festgelegt.
Mach mit. Werde sichtbar und laut – gegen Diskriminierung und Ausgrenzung, gegen die gesellschaftliche Spaltung, für Solidarität und Teilhabe !
Für Aktionen, welche in diesem Zeitraum 01.12.2024 bis zum 31.03.2025 stattfinden können, Fördermittel bis zu 5.000 € beantragt werden (keine Eigenmittel notwendig!).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Aktion Mensch.
Aufruf zur Registrierung im Notfallregister
Notfallregister: Schnelle Hilfe im Ernstfall
Unfälle und medizinische Notfälle können jederzeit eintreten – dann zählt jede Sekunde. Oft fehlen wichtige Informationen zu Vorerkrankungen oder Medikamenten. Das Notfallregister bietet eine sichere Lösung: medizinisch relevante Daten werden zentral gespeichert und im Notfall schnell abrufbar. Der Verein Notfallregister e.V. wurde 2022 in Potsdam gegründet, um diese wichtige Idee zu verwirklichen.
Online-Workshopreihe Skill-up: Digitale Selbstbestimmung für Frauen
Hast du Lust, die digitale Welt besser zu verstehen und selbstbewusster zu nutzen?
In der neuen Online-Workshopreihe „Skill-up“ der Mediatopen MV, wird auf verschiedene Themen zur digitalen Selbstbestimmung eingegangen.
Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Frauen, die gern selbst bestimmter im Umgang mit Technik werden möchten. Umfassende technische Vorkenntnisse sind nicht nötig, eine große Portion Neugier reicht. Das Format eignet sich auch für Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie Familienzentren, die mit dieser Zielgruppe arbeiten.
Fachtagung – „Kinder- und Jugendhilfe & Schule verqueeren“
Am 20 März 2025 findet in der OVGU- Universität Magdeburg die Fachtagung „Kinder- und Jugendhilfe & Schule verqueeren“ statt.
Einfach wählen gehen – Wahlhilfe in Leichter Sprache
Die Landeszentrale für politische Bildung hat eine 28-seitige Broschüre mit dem Titel „Einfach wählen gehen!“ herausgebracht, welche Schritt für Schritt in Leichter Sprache erklärt, was man über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wissen muss und wie die Wahl abläuft.
Das übersichtlich gestaltete Heft richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Aber auch ganz allgemein können Wählerinnen und Wählern im Land so auf verständliche Weise erfahren, welche Bedeutung und Funktion die bevorstehende Wahl hat. Schritt für Schritt ist in Text und Bild dargestellt, wie im Wahllokal gewählt wird und wie die Briefwahl funktioniert. Wichtige oder schwierige Wörter werden besonders erläutert, denn Verständlichkeit steht bei der Broschüre an oberster Stelle.
Sie finden die Broschüre auf der Internetpräsenz der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.
Reger Austausch im Kreisseniorenrat
Der Kreisseniorenrat hatte am 18.11.2024 zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr in die Malzscheune nach Eisleben eingeladen. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende Karina Kaiser berichtete Landrat André Schröder vor Ort über aktuelle Entwicklungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis MSH. Außerdem wurden verschiedene Vorhaben im ÖPNV vorgestellt, die der Kreis gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH anstrebt.
Der Familien- und Sozialpass in einfacher Sprache
Was ist der Familien- und Sozialpass?
Der Familien- und Sozialpass im Landkreis Mansfeld-Südharz ist ein Pass für
Menschen mit wenig Geld.
Sie müssen mit dem Familien- und Sozialpass weniger Geld zahlen.
Sie bekommen eine billigere Fahr·karte für eine einzelne Fahrt mit dem Bus.
Der Bus gehört zu einem Betrieb.
Der Betrieb heißt Verkehrsgesellschaft Südharz mbH.
Wer bekommt den Familien- und Sozialpass?
Diese Menschen bekommen den Familien- und Sozialpass:
• Menschen, die Geld von einem Amt bekommen
• Menschen, die nicht mehr arbeiten und Rente vom Staat bekommen
• Menschen, die sehr jung sind und nicht zu Hause betreut werden
Sie brauchen einen Bescheid über Ihr Geld.
Ein Bescheid ist ein wichtiger Brief.
Der Brief zeigt, wie viel Geld Sie jeden Monat bekommen.
Der Brief kommt oft von einem Amt oder einer Einrichtung vom Staat.
Wie bekommt man den Familien- und Sozialpass?
Sie stellen einen Antrag.
Für den Antrag gibt es Antrags·formulare.
Die Antrags·formulare bekommen Sie beim Amt für Soziales und Integration des
Land·kreises Mansfeld-Südharz.
Sie brauchen auch ein Bild von Ihrem Gesicht.
Das Bild nennt man Pass·foto.
Wie lange kann man den Familien- und Sozialpass nutzen?
Nur Sie können den Familien- und Sozialpass nutzen.
Sie können den Familien- und Sozialpass bis zu 12 Monate lang nutzen.
Die Dauer ist bei jedem Menschen anders.
Ihr Leben kann sich auch verändern.
Zum Beispiel, wenn Sie nicht mehr Geld von einem Amt bekommen.
Dann brauchen Sie den Familien- und Sozialpass nicht mehr.
Die Veränderungen müssen Sie dem Amt immer sagen.
Wenn die Dauer vorbei ist, müssen Sie nochmal einen Antrag stellen.
Dieser Antrag heißt Wiederholungs·antrag.
Möchten Sie mehr über den Familien- und Sozialpass erfahren?
Sie können sich beim Amt für Soziales und Integration melden:
Land·kreis Mansfeld-Südharz
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20 / 22
06526 Sangerhausen
Sie können auch anrufen: 03464 / 535 3300 oder 03464/ 535 3311
Oder Sie können eine E-Mail schreiben:
amt-fuer-soziales-und-integration@lkmsh.de
Artikel in einfacher Sprache sind ein Service des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im
Landkreis Mansfeld-Südharz“. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Hier können Sie den Artikel als PDF-Datei herunterladen: