Was ist Pflege·geld?
Das Pflege·geld ist Geld für Menschen, die Pflege brauchen.
Viele von ihnen werden zu Hause gepflegt.
Zum Beispiel durch die Familie.
Das Pflege·geld kann ihnen dabei helfen.
Sie können mit diesem Geld ihre Pflege·personen bezahlen.
Sie können auch Hilfs·mittel für die Pflege beantragen.
Zum Beispiel ein Pflege·bett.
Sie bekommen das Pflege·geld von ihrer Pflege·kasse.
Die Pflege·kasse gehört zu ihrer Kranken·kasse.
Wer bekommt Pflege·geld?
Das Pflege·geld ist zum Beispiel für:
- Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen.
- Ältere Menschen.
Hierbei brauchen sie manchmal Hilfe:
- Einkaufen gehen oder zum Arzt gehen.
- Kochen und Essen.
- Anziehen und Ausziehen.
- Die Körper·pflege.
Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die Person einen Pflege·grad haben.
Was ist ein Pflege·grad?
Manche Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Sie können einen Antrag bei ihrer Pflege·kasse stellen.
Dann bestimmt die Pflege·kasse, wieviel Hilfe und Pflege sie benötigen.
Das nennt man: Pflege·grad.
Es gibt die Pflege·grade 1 bis 5.
Wer weniger Hilfe braucht, bekommt einen niedrigeren Pflege·grad.
Zum Beispiel Pflege·grad 1 oder Pflege·grad 2.
Wer mehr Hilfe braucht, bekommt einen höheren Pflege·grad.
Zum Beispiel Pflege·grad 3, 4 oder 5.
Was ist wichtig beim Pflege·geld?
Wenn die Person Pflege·grad 1 hat, bekommt sie kein Pflege·geld.
Wenn die Person Pflege·grad 2, 3, 4 oder 5 hat, bekommt sie Pflege·geld.
Je höher der Pflege·grad ist, umso mehr Pflege·geld bekommt die Person.
Die Person bekommt das Pflege·geld jeden Monat auf ihr Bank·konto.
Wenn sie auch durch einen Pflege·dienst gepflegt wird, bekommt die Person weniger Pflege·geld.
Dann können Sie Pflege·geld bekommen:
- Sie werden zu Hause
Zum Beispiel durch Ihre Familie. - Sie brauchen für 6 Monate oder länger
- Sie haben zwei Jahre oder länger Geld an die Pflege·kasse bezahlt.
Wie stelle ich einen Antrag für das Pflege·geld?
Sie können Ihre Pflege·kasse anrufen oder einen Brief schreiben.
Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular.
Sie müssen das Formular ausfüllen.
Danach schicken Sie das Formular zurück an die Pflege·kasse.
Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich.
Möchten Sie mehr über das Pflege·geld erfahren?
Haben Sie Fragen zum Pflege·geld?
Sie können sich bei Ihrer Pflege·kasse oder Ihrer Kranken·kasse melden.
Sie können sich auch beim Amt für Soziales und Integration melden:
Land·kreis Mansfeld-Südharz
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20 / 22
06526 Sangerhausen
Sie können auch anrufen: 03464 / 535 3300 oder 03464/ 535 3311
Oder Sie können eine E-Mail schreiben: amt-fuer-soziales-und-integration@lkmsh.de
Artikel in einfacher Sprache sind ein Service des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“. Das Projekt wird im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
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