Wer hat weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests?

Für Personen, die sich aufgrund ihrer chronischen Erkrankung nicht impfen lassen dürfen, sind weiterhin kostenlose Corona-Tests möglich.
Ihr Hausarzt/Facharzt stellt Ihnen ein ärztliches Zeugnis über die medizinische Kontraindikation aus. Die Vorlage des Originales ist erforderlich.
Zusammen mit Ihrem Lichtbildausweis oder einem anderen Nachweis Ihrer Identität gehen Sie zur Teststelle. Mindestens einmal wöchentlich können Sie sich kostenlos testen lassen (je nach Testkapazität).
Die Tests können zum Beispiel in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren, Rettungs- und Hilfsorganisationen, und in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren durchgeführt werden.

 

In der Verordnung steht dazu:
Anspruch auf kostenlosen PoC-Antigentest je nach Verfügbarkeit von Test-Kapazitäten mindestens einmal pro Woche haben folgende asymptomatische Personen:

• Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation […] zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder
• in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten. […]

Voraussetzung:

• Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis der Identität der getesteten Person,
• Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Testungen können je nach Verfügbarkeit der Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden.

 

Diese Verordnung gilt bis 31. Dezember 2021. Hier können Sie die entsprechende Verordnung noch einmal genau nachlesen.

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