Ab sofort können Sie unabhängig von Ihrem Alter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW beantragen.
Private Eigentümer oder Mieter, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen oder umgebauten Wohnraum kaufen, können einen Zuschuss bei Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 EUR bewilligt bekommen.
Der Antrag bei der KfW- Bank muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden. Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Was genau wird gefördert?
– barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden
– die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs)
– den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau)
– die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe)
– neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen
– Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der jeweiligen barrierereduzierenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Die eigene Arbeitsleistung oder die Leistung privater Helfer ist nicht förderfähig. Hier sind nur sind die Materialkosten förderfähig. Dafür hat ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherrn zu bestätigenVoraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite nullbarriere.de