Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist bemüht, seine Internetauftritte im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite: teilhabe.mansfeldsuedharz.de

Kontaktangaben für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und Feedback

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Internetseite schnellstmöglich abzubauen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das Projektpersonal des Örtlichen Teilhabemanagements des Landkreises Mansfeld-Südharz:

E-Mail: teilhabe@lkmsh.de

Telefon: 03464/ 535 – 3360 oder 03464/ 535 – 3358

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraph 16b Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite teilhabe.mansfeldsuedharz.de ergeben sich aus:

• Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt,
• Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Zeitraum vom 17. bis 19. Januar 2024 durchgeführten Selbsttest.

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Startseite ist nicht in Leichte Sprache übersetzt. Da sich hier ohnehin wenig konkrete Informationen finden, wurde sich dazu entschieden, stattdessen eine Erklärung zur Nutzung der Seite in einfacher Sprache bereitzustellen (Erfolgskriterium 3.1.5).
  • Inhalte in der offiziellen Leichten Sprache sind vorrangig aus Kostengründen bisher nicht verfügbar. Es wird auf Alternativen in einfacher Sprache zurückgegriffen und insgesamt auf die Verwendung komplizierter Satzstrukturen weitestgehend verzichtet (Erfolgskriterium 3.1.5).
  • Die auf der Seite zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente sind bisher nicht barrierefrei (Erfolgskriterium 2.1) . Der Kauf einer geeigneten Software zur Erstellung barrierefreier Dokumente ist zeitnah angedacht.
  • Bei Vergrößerung der Schrift über das „Barrierefreiheit“-Tool vergrößern sich nicht alle Textbereiche in gleichem Maße. Diese Funktion wird von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt (Erfolgskriterium 1.4.8). Alternativ empfehlen wir die Nutzung der Tastenkombination „Strg“ und „+“ beziehungsweise „Strg“ und „-„.
  • Für ungebräuchliche Wörter oder Fachjargon gibt es keinen Mechanismus zur Erläuterung (Erfolgskriterium 3.1.3). Die Bereitstellung eines Glossars oder alternativen Möglichkeit wird geprüft.
  • Die Vorlesefunktion wird von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und ist nicht vollständig barrierefrei. So kann bei deren Nutzung nicht optisch nachvollzogen werden, welche Textstelle gerade vorgelesen wird (Erfolgskriterium 2.4).
  • Inhalte in Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden (Erfolgskriterium 1.2.6).

Als Hauptgrund für noch nicht barrierefreie Inhalte sind fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, Technik und damit eine unverhältnismäßige Belastung zu nennen.

Barrierefrei gestaltete Alternativen

  • Zur Nutzung der Webseite wurde eine umfangreiche Erklärung in einfacher Sprache erstellt.
  • Regelmäßig werden in der Kategorie „Leicht verständlich“ eigene Beiträge in einfacher Sprache veröffentlicht und auf relevante leicht verständliche Informationen von externen Stellen aufmerksam gemacht.
  • Im Linkverzeichnis sind zahlreiche externe Webseiten gekennzeichnet, welche Informationen in Gebärdensprache und / oder in Leichter Sprache vorhalten. Nach diesen Kriterien kann separat gefiltert werden.

Veröffentlichung des Angebotes und Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Teilhabe-Homepage wurde im März des Jahres 2020 veröffentlicht.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 18. September 2020 erstellt und wurde zuletzt am 19. Januar 2024 aktualisiert.

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