Beratung zur Wohnungsanpassung kann einen wichtigen Beitrag zum selbstständigen Wohnen für Menschen im Alter oder mit Beeinträchtigungen leisten. Das Örtliche Teilhabemanagement des Landkreises Mansfeld-Südharz unterstützt Ratsuchende dabei, ihre Wohnsituation auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen, indem sie einen Kontakt zu den jeweils verantwortlichen Ansprechpartnern und Beratungsstellen herstellt.
Dazu kooperiert das Teilhabemanagement mit Institutionen wie Pflege- und Krankenkassen, Behörden und Vermietern, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Das Örtliche Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz stellt insbesondere auch für private Vermieter und Institutionen der Wohnungswirtschaft eine Anlaufstelle dar. Es kann beispielsweise zu Fördermitteln zur Herstellung von Barrierefreiheit und Möglichkeiten der Anpassung von Wohnobjekten informiert werden.
Hierbei kann das Örtliche Teilhabemanagement unterstützen:
- Ansprechpartner für Landkreis- und Kommunalverwaltungen, Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sowie Träger und Vereine
- Klärung von Fragen zu Teilhabe und Barrierefreiheit im Sinne des Bundesteilhabegesetzes
- Gezielte Vermittlung an spezifische weiterführende Stellen
Kontakt:
Telefon: 03464 535 /-3360
E-Mail: teilhabe@lkmsh.de